01.02.2013 13:01 Uhr in Gesundheit & Wellness von Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Bundesrat stimmt Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik zu
Kurzfassung: Bundesrat stimmt Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik zuDer Bundesrat hat heute der Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV) der Bundesregierung mit Änderungen zugestimmt. ...
[Bundesministerium für Gesundheit (BMG) - 01.02.2013] Bundesrat stimmt Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik zu
Der Bundesrat hat heute der Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV) der Bundesregierung mit Änderungen zugestimmt. In der Verordnung wird das Nähere zu den verfahrensmäßigen und organisatorischen Vorgaben der Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik geregelt.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr begrüßt die Zustimmung des Bundesrates, auch wenn diese mit Änderungen an einigen Vorschriften der Verordnung verbunden ist. Dazu Daniel Bahr: "Ich bin sehr zufrieden. Wir werden die Verodnung jetzt auf den Weg bringen. Damit gibt es endlich Rechtssicherheit für betroffene Paare und alle Beteiligten. Der vom Parlament nach langer Debatte im Sommer 2011 gefundene Kompromiss, die Präimplantatiosdignostik in engen Ausnahmefällen zuzulassen, ist damit umgesetzt worden."
Die Verordnung in der geänderten Fassung wird dem Bundeskabinett zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt.
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Telefon: +49 (1888) 441-0
Telefax: +49 (1888) 441-1830
Mail: info@bmg.bund.de
URL: http://www.bmg.bund.de
Der Bundesrat hat heute der Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV) der Bundesregierung mit Änderungen zugestimmt. In der Verordnung wird das Nähere zu den verfahrensmäßigen und organisatorischen Vorgaben der Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik geregelt.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr begrüßt die Zustimmung des Bundesrates, auch wenn diese mit Änderungen an einigen Vorschriften der Verordnung verbunden ist. Dazu Daniel Bahr: "Ich bin sehr zufrieden. Wir werden die Verodnung jetzt auf den Weg bringen. Damit gibt es endlich Rechtssicherheit für betroffene Paare und alle Beteiligten. Der vom Parlament nach langer Debatte im Sommer 2011 gefundene Kompromiss, die Präimplantatiosdignostik in engen Ausnahmefällen zuzulassen, ist damit umgesetzt worden."
Die Verordnung in der geänderten Fassung wird dem Bundeskabinett zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt.
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