Deutschland unterstützt EU-Kommission beim Bienen-Schutz

Kurzfassung: Deutschland unterstützt EU-Kommission beim Bienen-SchutzLandwirtschaftsministerin Aigner: Bienenvölker für Ökosysteme unersetzlich Bundesweite Restriktionen für Neonikotinoid-Einsatz ist bereits ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 01.02.2013] Deutschland unterstützt EU-Kommission beim Bienen-Schutz

Landwirtschaftsministerin Aigner: Bienenvölker für Ökosysteme unersetzlich
Bundesweite Restriktionen für Neonikotinoid-Einsatz ist bereits seit 2008 in Kraft.
Im Bereich Bienenschutz und Pflanzenschutzmittel wird in Deutschland intensiv geforscht., Quelle: MicrstockMan/Fotalia
Deutschland unterstützt das Vorhaben der Europäischen Kommission, den Schutz der Bienen im Zusammenhang mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu verstärken. "Bienenvölker sind unersetzlich, sie leisten einen wichtigen Beitrag für den Erhalt unserer Ökosysteme. Deutschland hat bereits 2009 sowohl das Beizen von Saatgut mit Neonikotinoiden bei Mais und Getreide als auch die Einfuhr, das Inverkehrbringen und die Aussaat von entsprechendem Saatgut verboten. Um den Schutz der Bienen zu stärken, ist ein europaweit einheitliches Vorgehen auf wissenschaftlicher Basis entscheidend", sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner am Freitag in Berlin. Für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten heute schon EU-weit strenge Zulassungskriterien. Deutschland hatte bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um Bienenvölker zu schützen, auch durch Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. In Deutschland werden die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Bienen zudem bereits bei der Risikobewertung im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach EU-einheitlichen Kriterien umfassend geprüft.
Im Fokus der aktuellen Debatte stehen sogenannte Neonikotinoide - Pflanzenschutzmittel, die auch zur Beizung von Saatgut verwendet werden, um den Befall mit Schädlingen zu bekämpfen und die Anwendung von Spritzmitteln zu reduzieren. Die EU-Kommission müsse jetzt nach den Beratungen in Brüssel einen konkreten Vorschlag vorlegen mit Einzelheiten zum Umgang mit den entsprechenden Neonikotinoiden, der das Gutachten der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) und die aktuellen Erkenntnisse in den einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt, fordert das Bundeslandwirtschaftsministerium.
Deutschland selbst hat bereits frühzeitig seit 2008 Maßnahmen ergriffen, vor allem mit Blick auf das Risiko der Abdrift von Beizstäuben. Seit 2009 gilt in Deutschland zudem hierzu eine strenge Verordnung. Dies dient dem Schutz von Bienen und anderen Bestäuberinsekten.
So ist das Beizen von Saatgut mit Neonikotinoiden weder im Mais noch im Getreide zulässig. Die Einfuhr, das Inverkehrbringen und die Aussaat entsprechenden Maissaatgutes sind durch eine nationale Verordnung bereits seit 2009 verboten. Für andere Pflanzen wie zum Beispiel Zuckerrüben und Raps gibt es Zulassungen mit strengen Bestimmungen. Hier besteht allerdings durch die Saatgut-Inkrustierung auch nicht die Gefahr von Abrieb und der Abdrift von Stäuben, Bienenvergiftungen konnten bisher nicht festgestellt werden. Es gelten auch in diesem Bereich strenge Anforderungen: Die Beizung des Saatgutes darf nur in Einrichtungen mit besonderen Systemen zur Staubminderung erfolgen, das behandelte Saatgut muss besonders gekennzeichnet sein, und die Aussaat darf nur mit Geräten erfolgen, die besondere Anforderungen erfüllen. Die Maßnahmen haben sich als wirksam erwiesen, so dass in den letzten Jahren keine Schäden aufgetreten sind. Dies wird auch durch die Ergebnisse des Deutschen Bienenmonitorings bestätigt.
Im Bereich Bienenschutz und Pflanzenschutzmittel wird in Deutschland intensiv geforscht. So prüft beispielsweise das Julius Kühn-Institut (JKI), ob Bienenvölker unter bestimmten Bedingungen durch Aufnahme von Wassertropfen, die Pflanzen in bestimmten Situationen ausscheiden, einem erhöhten Risiko ausgesetzt sein könnten. Seit 2004 führen Bund und Länder mit Imkern ein bundesweites Bienenmonitoring (DEBIMO) durch. In Deutschland liegen durch das Deutsche Bienenmonitoring eine Vielzahl von Daten zur Bienengesundheit vor. Demnach gibt es für die aufgetretenen Winterverluste bei Bienenvölkern verschiedene Ursachen, insbesondere auch den Befall der Bienenvölker mit der Varroa-Milbe. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat ein Forschungsprojekt zur Verbesserung der Bienengesundheit ("Fit Bee") mit 2,3 Millionen Euro und ein weiteres spezielles Forschungsvorhaben zu Varroa-toleranten Bienen mit rund 277.000 Euro finanziert
Hintergrundinformationen zu den laufenden Beratungen der EU-Kommission
Derzeit berät die EU-Kommission mit den Mitgliedstaaten im zuständigen Expertengremium, dem Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit, welche EU-weiten Maßnahmen zum Schutz der Bienen im Hinblick auf die Anwendung von Neonicotinoiden notwendig sind. Die Erörterungen im Expertengremium erfolgten auf der Grundlage eines Diskussionspapieres der Kommission, in dem mehrere Handlungsoptionen skizziert wurden. Einen Legislativvorschlag wird die Kommission im Ergebnis ihrer Beratungen noch erarbeiten.
Grundlage für das Diskussionspapier bildet ein aktuelles Gutachten der EFSA, das bei seiner Bewertung zunächst potenzielle Risiken beschreibt. Geklärt werden muss noch, ob das identifizierte Risiko unter den Anwendungs- und Praxisbedingungen in den Mitgliedstaaten und in den jeweiligen Kulturen tatsächlich schädliche Auswirkungen auf die Bienen hat. Dies wird nun von den zuständigen Behörden aller EU-Mitgliedstaaten geprüft. In Deutschland handelt es sich dabei um das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als zuständige Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel und das Julius Kühn-Institut (JKI), als Bewertungsbehörde, die auch Untersuchungen von Bienen auf Schäden durch Pflanzenschutzmittel durchführt.

Bildunterschrift: Im Bereich Bienenschutz und Pflanzenschutzmittel wird in Deutschland intensiv geforscht., Quelle: MicrstockMan/Fotalia

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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