01.02.2013 17:16 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt

Rede von Staatsminister Michael Georg Link vor dem Deutschen Bundestag

Kurzfassung: Rede von Staatsminister Michael Georg Link vor dem Deutschen Bundestag bei der 1. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Eu ...
[Auswärtiges Amt - 01.02.2013] Rede von Staatsminister Michael Georg Link vor dem Deutschen Bundestag bei der 1. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union, 1. Februar 2013

-- es gilt das gesprochene Wort --
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen!
Ende 2011 haben die Vertreter der Mitgliedstaaten der EU sowie der Republik Kroatien den Vertrag über den Beitritt Kroatiens zur EU unterzeichnet. Wenn alle Mitgliedstaaten den Vertrag ratifiziert haben werden, wird damit zum zweiten Mal ein Staat des ehemaligen Jugoslawiens Mitglied der Europäischen Union. Das ist eine einmalige Erfolgsgeschichte. Noch vor 22 Jahren und einige Jahre danach erlebte Europa einen blutigen Bürgerkrieg, Vertreibungen, ethnische Säuberungen, massive Menschenrechtsverletzungen - Bilder, die zuvor niemand mehr in Europa für möglich gehalten hätte.
Vielleicht geht es Ihnen ähnlich wie mir. Ich kann mich gut daran erinnern, als im April, Mai, Juni 1991 die großen Bürgerkriegsauseinandersetzungen in Kroatien begannen. Die Zerstörungen in Vukovar habe ich noch vor Augen; wir haben das damals am Fernsehen verfolgt. Das waren Dinge, die uns nicht losgelassen haben und die man sich heute auf dem europäischen Kontinent glücklicherweise nicht mehr vorstellen kann. Deshalb ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass das Ganze gerade einmal 22 Jahre her ist. In anderen Teilen des ehemaligen Jugoslawien ist der Zeitraum noch viel kürzer.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, große und einschneidende Umbrüche in Südosteuropa sind seither gefolgt. Eine erhebliche wirtschaftliche, politische und soziale Destabilisierung forderte die jungen Nachfolgestaaten Jugoslawiens heraus. Gleichzeitig war klar, dass die Europäische Union mit einer Beitrittsperspektive die Stabilität dieser jungen Staaten unterstützen müsste und ihnen eine Perspektive geben sollte. Als man zum ersten Mal über eine Beitrittsperspektive sprach, war dies allerdings sehr umstritten. Hans-Dietrich Genscher und Helmut Kohl haben das damals früh erkannt und entsprechend entschlossen gehandelt. Auch daran sei heute deutlichst erinnert.
Die Europäische Union erkannte ihre Verantwortung und ihr strategisches Gesamtinteresse, in dieser Region Sicherheit, Demokratie und wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und langfristig durch eine Beitrittsperspektive zu festigen. Die Perspektive des EU-Beitritts lassen Sie mich das deutlich sagen wirkte und wirkt noch immer als Katalysator für Reformen in den Ländern Südosteuropas.
Viele Staaten dieser Region mögen noch weit von einer Mitgliedschaft entfernt sein. Viele haben noch nicht einmal den offiziellen Kandidatenstatus oder sind noch nicht im Verhandlungsprozess. Gerade deshalb wissen wir, dass der kroatische Beitritt eine wichtige, unersetzliche Signalwirkung für die Gesamtregion, für die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien inklusive Albanien, hat.
Deutschland hat deshalb die Annäherung der Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien inklusive Albaniens an die Europäische Union von Anfang an unterstützt und gefördert. Ich möchte deutlich sagen: Die Bundesregierung steht zu dem Versprechen von Thessaloniki im Jahr 2003, dass diese Staaten ein integraler Bestandteil des vereinten Europas werden, wenn sie ihrer politischen Verantwortung gerecht werden und die dazu notwendigen Reformen beschließen und umsetzen.
Ich möchte hier auch daran erinnern, dass das Nobelpreiskomitee bei seiner Begründung für die Verleihung des Friedensnobelpreises an die EU die Aufnahme Kroatiens und die Rolle der EU-Erweiterungspolitik für die Versöhnung in der Westbalkanregion und die Stabilisierung dieser Region ausdrücklich hervorgehoben hat.
Kolleginnen und Kollegen, bis zur Unterzeichnung des Beitrittsvertrages hat Kroatien einen langen, schwierigen Weg zurückgelegt. 2003 stellte Kroatien den Antrag auf EU-Mitgliedschaft. Der Europäische Rat beschloss dann im Oktober 2005 die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Diese wurden nach einem strengen Kriteriensystem durchgeführt; die hinreichende Erfüllung der Bedingungen musste vor Verhandlungsabschluss vorliegen. Hierauf hat die Bundesregierung allergrößten Wert gelegt.
Ich möchte hier deutlich sagen, dass es einen Wechsel dabei gab, in welcher Art und Weise die Verhandlungen geführt wurden. Wir haben unsere Lektionen gelernt, gerade auch auf Druck und Anregung des Bundestages. Wir haben die Lektionen aus früheren Verhandlungen gelernt, bei denen man punktuell einigen Dingen bzw. schwierigen Fragen vielleicht zu schnell aus dem Weg gegangen war oder Wunschdenken erlegen ist, indem man zu früh gewisse Dinge abgeschlossen hat.
Jetzt ist es anders herum. Seit einigen Jahren ist es so, dass wir einen Wechsel in der Verhandlungslinie haben. Jetzt ist es so das machen wir mit Montenegro zum ersten Mal , dass wir die Verhandlungen ganz gezielt mit den schwierigen Kapiteln, bei denen es um Fragen der Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung geht, beginnen. Sie kommen zuerst auf den Tisch. Es ist völlig unmissverständlich, dass nur derjenige, der die Kriterien erfüllt, der den Acquis nicht nur ins eigene Rechtssystem integriert, sondern ihn auch tatsächlich lebt und praktiziert, am Ende Mitglied der Europäischen Union werden kann. Wer also Interesse an einer Fortsetzung der Erweiterungspolitik hat punktuell; große Wellen sind hier nicht gemeint , der muss deutlich machen: Es kann keine Aufnahmen mit Rabatt geben. Mitgliedschaft kennt keine Rabatte.
Die Verhandlungen mit Kroatien sind am 30. Juni 2011 erfolgreich mit dem Schließen aller Verhandlungskapitel beendet worden. Zugleich wurde in der Beitrittsakte ein intensives Vorbeitrittsmonitoring vereinbart, das die weiteren Reformanstrengungen und deren Umsetzung durch die kroatische Regierung und durch das kroatische Parlament, den Sabor, bis zum Beitritt genau begleitet und überprüft. Die EU-Kommission hat zuletzt im Herbst 2012 einen Bericht dazu vorgelegt. Kroatien werden darin deutliche Fortschritte bescheinigt. Im Gegensatz zu den im Frühjahr 2012 noch 49 angemahnten konkreten Maßnahmen verbleiben im Herbst 2012 nur noch zehn, die bis zum Frühjahr 2013 umzusetzen sind. Von diesen zehn wiederum sind nach Angaben der kroatischen Regierung inzwischen acht erledigt bzw. werden dem kroatischen Parlament in den kommenden Wochen zur Verabschiedung vorgelegt.
Ich möchte an dieser Stelle deshalb Kroatien und die kroatische Regierung ausdrücklich dazu aufrufen, den letzten bilateralen Stolperstein im Verhältnis zu Slowenien vor dem Beitritt zügig und schnellstmöglich zu beseitigen.
Für Ende März dieses Jahres ist der Frühjahrsbericht angekündigt. Das ist wichtig; denn wir wollen die gesamte Ratifizierung unter Aufnahme der klaren Reaktionen aus dem Bundestag ganz bewusst erst dann zu einem Ende bringen, wenn der letzte Fortschrittsbericht vorgelegt worden ist. Wir sind sicher, dass die EU-Kommission Kroatien kein Gefälligkeitsgutachten ausstellen wird. Wir sind aber zuversichtlich, dass ihr Urteil positiv ausfallen wird.
Inzwischen ist auch der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes, also das Begleitgesetz, erarbeitet worden. Es ist am 16. Januar auf den Weg gebracht worden. Hier geht es in erster Linie um die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Der Beitrittsvertrag sieht hinsichtlich des Arbeitsmarktzugangs abgestufte Übergangsbestimmungen für die Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit vor. Deutschland macht von einer Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit auf zwei Jahre für Gering- bis Nichtqualifizierte Gebrauch.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Bis zum jetzigen Datum haben Kroatien sowie 22 EU-Mitgliedstaaten den Vertrag ratifiziert. Wie Deutschland haben die Niederlande und Dänemark ebenfalls das Ratifikationsverfahren eingeleitet, warten aber vor der parlamentarischen Beschlussfassung, wie erwähnt, den letzten Monitoringbericht der Kommission ab.
Die Bundesregierung legt heute dem Hohen Hause den Beitrittsvertrag Kroatiens zur abschließenden Beratung vor. Wir sind zuversichtlich, dass Kroatien bis zum 1. Juli 2013 alle erforderlichen Kriterien erfüllen wird und dann 28. Mitglied der Europäischen Union werden kann.
Wir freuen uns auf Kroatien. Wir freuen uns auf den Beitrag, den Kroatien erbringen kann, um gemeinsam dafür zu sorgen, dass wir wieder einen deutlichen Schritt weiterkommen auf dem langen Weg der Wiedervereinigung unseres Kontinents. Vielen Dank.

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