Remmel: Wir sind dem Naturerbe verpflichtet - europäische Artenschutzbestimmungen sind einzuhalten!

Kurzfassung: Remmel: Wir sind dem Naturerbe verpflichtet - europäische Artenschutzbestimmungen sind einzuhalten!Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat heute den Kreis Kleve darum gebeten, im Naturschut ...
[Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) - 04.02.2013] Remmel: Wir sind dem Naturerbe verpflichtet - europäische Artenschutzbestimmungen sind einzuhalten!

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat heute den Kreis Kleve darum gebeten, im Naturschutzgebiet Düffel während der Vogelbrutzeit alle notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der europäischen Artenschutzbestimmungen umzusetzen. Aufgrund des europäischen Naturschutzrechts, müssen vom Aussterben bedrohte Vogelarten wie die Uferschnepfe auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen geschützt werden.
Damit eine solche notwendige Vorgehensweise von allen Beteiligten einvernehmlich getragen wird, hat das Umweltministerium seit dem vergangenen Herbst mehrere Gespräche mit Vertretern und Vertreterinnen der örtlichen Landwirtschaft geführt. "Leider konnten sich die Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaft vor Ort nicht auf einen sehr weitreichenden Vorschlag einigen", so das Fazit von Umweltminister Johannes Remmel. "Da das Land und die Kommunen dazu verpflichtet sind die europäischen Artenschutzbestimmungen einzuhalten, haben wir dem Kreis Kleve nun geeignete Bewirtschaftungsregeln übermittelt."
Das diesjährige Kartier-Gebiet wird im Vergleich zum Vorjahr um fast 40 Prozent von 850 Hektar auf 500 Hektar reduziert. Gleichzeitig wurde die Fläche mit der höchsten Bewirtschaftungseinschränkung um etwa 90 Prozent auf 65 Hektar verringert. Dies ist nun für 2013 vorbildlich geregelt. Ab August wird dann eine Auswertung erfolgen, und die Gespräche für die Regelung in 2014 werden erneut aufgenommen.
Die auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft abgestimmte Regelung für 2013 sieht vor, dass auf 65 Hektar im Bereich der Schwerpunktvorkommen der Wiesenvögel nach Ankunft der Vögel (15. März bis 1. April, je nach Witterung) eine Bewirtschaftungsruhe bis zum 1. Mai gilt. Sofern bis dahin keine Brutvorkommen feststellt sind, können diese Flächen wieder normal bewirtschaftet werden. Andernfalls gilt auf Teilflächen die Bewirtschaftungsruhe bis zum Ende der Brutzeit. Über die konkrete Freigabe der Teilflächen entscheidet der Kreis Kleve auf Empfehlung eines anerkannten Vogelkundlers, der auch das volle Vertrauen der Landwirtschaft genießt. Auf Flächen der öffentlichen Hand gelten die üblichen Schutzstandards für Naturschutzgebiete. Auf den überwiegenden Flächen innerhalb des Kartiergebietes gibt es zunächst keine Einschränkungen der Bewirtschaftung. Hier gelten Bewirtschaftungseinschränkungen erst, wenn Brutvorkommen festgestellt werden. Dann müssen die Bereiche um die Nester ausgespart werden. Bei der Bewirtschaftung ist zudem auf Jungvögel zu achten. Die entgangenen Erträge werden den Landwirtinnen und Landwirten vom Land entschädigt.
Begleitend zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen wird der Kreis Kleve die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte zu einer Informationsveranstaltung einladen. Im Herbst werden die diesjährigen Bemühungen zum Schutz der Uferschnepfe dann gemeinsam diskutiert.

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