06.02.2013 11:25 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Netz des internationalen Informationsaustauschs in Steuersachen wird immer engmaschiger
Kurzfassung: Netz des internationalen Informationsaustauschs in Steuersachen wird immer engmaschigerDie Bundesregierung hat heute den Entwurf des Vertragsgesetzes zu dem Abkommen mit den Cookinseln über die Unter ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 06.02.2013] Netz des internationalen Informationsaustauschs in Steuersachen wird immer engmaschiger
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf des Vertragsgesetzes zu dem Abkommen mit den Cookinseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch sowie den Entwurf des Vertragsgesetzes zu dem Abkommen mit Grenada über den Informationsaustausch in Steuersachen beschlossen. Die Abkommen verpflichten jeweils die beiden Vertragsstaaten, auf Ersuchen alle für ein Besteuerungsverfahren oder ein Steuerstrafverfahren erforderlichen Informationen zu erteilen. Sie enthalten alle Kernelemente des so genannten OECD-Standards für den steuerlichen Informationsaustausch.
Neben den an die hundert Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Regelungen zum steuerlichen Informationsaustausch hat Deutschland auch mit nicht-DBA-Staaten beziehungsweise -Gebieten bereits über zwanzig Abkommen zum steuerlichen Informationsaustausch unterzeichnet. Mit den Abkommen zum Steuerinformationsaustausch wird ein wichtiger Beitrag zur Steuergerechtigkeit geleistet. Auch sind sie ein weiterer wichtiger Schritt bei den weltweiten Bemühungen um ein internationales Finanzsystem, das nicht durch mangelnde Transparenz und fehlenden wirksamen Informationsaustusch in Steuersachen verzerrt wird.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 - 2242-0
Telefax: 030 - 2242-3260
Mail: Poststelle@bmf.bund.de
URL: http://www.bundesfinanzministerium.de/
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf des Vertragsgesetzes zu dem Abkommen mit den Cookinseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch sowie den Entwurf des Vertragsgesetzes zu dem Abkommen mit Grenada über den Informationsaustausch in Steuersachen beschlossen. Die Abkommen verpflichten jeweils die beiden Vertragsstaaten, auf Ersuchen alle für ein Besteuerungsverfahren oder ein Steuerstrafverfahren erforderlichen Informationen zu erteilen. Sie enthalten alle Kernelemente des so genannten OECD-Standards für den steuerlichen Informationsaustausch.
Neben den an die hundert Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Regelungen zum steuerlichen Informationsaustausch hat Deutschland auch mit nicht-DBA-Staaten beziehungsweise -Gebieten bereits über zwanzig Abkommen zum steuerlichen Informationsaustausch unterzeichnet. Mit den Abkommen zum Steuerinformationsaustausch wird ein wichtiger Beitrag zur Steuergerechtigkeit geleistet. Auch sind sie ein weiterer wichtiger Schritt bei den weltweiten Bemühungen um ein internationales Finanzsystem, das nicht durch mangelnde Transparenz und fehlenden wirksamen Informationsaustusch in Steuersachen verzerrt wird.
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, 10117 Berlin , Deutschland
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