07.02.2013 08:25 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Mit Urteil vom 19.09.2012 (AZ: XII ZR 136/10) nimmt der Bundesgerichtshof (BGH) Stellung zur Bestimmung des Ausgleichsanspruchs für ehebedingte Zuwendungen.
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Autor der Pressemeldung "Aktuelle Rechtsprechung zur Rückforderung ehebedingter Zuwendungen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.