07.02.2013 16:46 Uhr in Energie & Umwelt von WWF - World Wide Fund For Nature
Urteil bestätigt: Verbot für Einschleppung fremder Muscheln in Nationalpark Wattenmeer
Kurzfassung: Urteil bestätigt: Verbot für Einschleppung fremder Muscheln in Nationalpark WattenmeerWWF und Schutzstation Wattenmeer fordern Neubesinnung bei Muschelfischerei"Der Nationalpark Wattenmeer wurde ges ...
[WWF - World Wide Fund For Nature - 07.02.2013] Urteil bestätigt: Verbot für Einschleppung fremder Muscheln in Nationalpark Wattenmeer
WWF und Schutzstation Wattenmeer fordern Neubesinnung bei Muschelfischerei
"Der Nationalpark Wattenmeer wurde gestärkt", so lautet das Fazit der Umweltverbände Schutzstation Wattenmeer und WWF angesichts eines jüngst erfolgten Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts. Mit diesem wurde eine vor Jahresfrist ergangene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig gegen den Import von Miesmuscheln aus entfernten Regionen in den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer rechtskräftig.
Da wilde Miesmuscheln auch aufgrund ihrer Befischung im schleswig-holsteinischen Wattenmeer kaum noch zu finden sind, waren die importierten Miesmuscheln für die im Nationalpark gelegenen sogenannten Kulturflächen der Muschelfischerei bestimmt. Doch durch die Einfuhr werden auch gebietsfremde Arten eingeschleppt. Dieses ist zum Schutz des Nationalparks nicht zulässig, so die nun vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes. Die Schutzstation Wattenmeer hatte, unterstützt vom WWF, für den Schutz des Nationalparks geklagt.
"Das Gericht hat uns in allen Punkten recht gegeben, das Urteil ist rechtskräftig. Ein großer Erfolg für den Nationalpark!", sagt Silvia Gaus, Naturschutzexpertin bei der Schutzstation Wattenmeer. "Das nun bestätigte Urteil ist eine deutliche Kritik an den Fischereibehörden, die unter früheren Landesregierungen über mindestens sechs Jahre ohne die gebotene Rücksicht auf die Natur diese Eingriffe in den Nationalpark genehmigten. Zugleich stärkt es die Position der Nationalparkverwaltung, deren eigenständiges Genehmigungsrecht bislang umgangen wurde."
Die frühere schleswig-holsteinische Landesregierung hat dieses rechtswidrige Vorgehen lange gebilligt und die Naturschutzbehörden bei ihren gesetzlichen Aufgaben im Nationalpark ausgebremst. "Die neue Landesregierung muss sich nun auf die Seite des Naturschutzes stellen und dem Nationalpark zu seinem Recht verhelfen", sagt Hans-Ulrich Rösner vom WWF. "Dazu muss gemeinsam zwischen allen Beteiligten nachgedacht werden, ob und in welcher Weise Muschelfischerei dort künftig noch naturverträglich möglich ist."
Ein 90-prozentiger Schwund der wilden Miesmuscheln und der Rückgang von muschelfressenden Vögeln wie Austernfischern und Eiderenten lassen aus Sicht von Schutzstation Wattenmeer und WWF ein "Weiter so" nicht zu. Die Verbände fordern Umweltminister Habeck deshalb auf, einen neuerlichen schweren Eingriff in den Nationalpark, wie von der Muschelfischerei derzeit vorgesehen, nicht zuzulassen. Geplant ist der Bau von "Saatmuschelgewinnungsanlagen" auf einer Fläche von mehreren hundert Hektar des geschützten Wattenmeeres.
Zum Hintergrund:
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 15.12.2011 (Az: 1 LB 19/10), welches nun vom Bundesverwaltungsgericht (Az: 4 B 18.12) durch die Zurückweisung einer Beschwerde der Muschelfischer bestätigt wurde, richtet sich gegen den vor einigen Jahren begonnenen Import von Miesmuscheln aus Gebieten außerhalb des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres als Besatzmuscheln für Kulturen im Nationalpark. Die frühere Landesregierung berücksichtigte bei der Genehmigung nicht, dass das Nationalparkgesetz das Aussetzen standortfremder Tiere im Wattenmeer verbietet. Dies tut es aus gutem Grund, denn auch die biologische Vielfalt im Meer leidet immer mehr unter der Einschleppung von gebietsfremden Arten. Im Wattenmeer besonders auffällig sind beispielsweise die Pazifische Auster und die amerikanische Schwertmuschel. Diese Arten erwiesen sich als sehr durchsetzungsfähig und breiten sich letztlich auf Kosten heimischer Arten aus, zu deren Schutz der Nationalpark jedoch eingerichtet wurde. Beim Import der Miesmuscheln werden gebietsfremde Arten, die an ihnen haften oder als Parasiten in ihnen leben, unvermeidbar mit eingeführt. Zudem sind die eingeführten Miesmuscheln selbst nicht identisch mit den wilden Miesmuscheln im Wattenmeer, sondern an andere Standorte angepasst. Zum Teil handelt es sich mit der Mittelmeer-Miesmuschel sogar um eine andere Art.
WWF - World Wide Fund For Nature
Rebstöcker Straße 55
60326 Frankfurt
Deutschland
Telefon: 069/791 44-0
Telefax: 069/61 72 21
Mail: info@wwf.de
URL: http://www.WWF.de
WWF und Schutzstation Wattenmeer fordern Neubesinnung bei Muschelfischerei
"Der Nationalpark Wattenmeer wurde gestärkt", so lautet das Fazit der Umweltverbände Schutzstation Wattenmeer und WWF angesichts eines jüngst erfolgten Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts. Mit diesem wurde eine vor Jahresfrist ergangene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig gegen den Import von Miesmuscheln aus entfernten Regionen in den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer rechtskräftig.
Da wilde Miesmuscheln auch aufgrund ihrer Befischung im schleswig-holsteinischen Wattenmeer kaum noch zu finden sind, waren die importierten Miesmuscheln für die im Nationalpark gelegenen sogenannten Kulturflächen der Muschelfischerei bestimmt. Doch durch die Einfuhr werden auch gebietsfremde Arten eingeschleppt. Dieses ist zum Schutz des Nationalparks nicht zulässig, so die nun vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes. Die Schutzstation Wattenmeer hatte, unterstützt vom WWF, für den Schutz des Nationalparks geklagt.
"Das Gericht hat uns in allen Punkten recht gegeben, das Urteil ist rechtskräftig. Ein großer Erfolg für den Nationalpark!", sagt Silvia Gaus, Naturschutzexpertin bei der Schutzstation Wattenmeer. "Das nun bestätigte Urteil ist eine deutliche Kritik an den Fischereibehörden, die unter früheren Landesregierungen über mindestens sechs Jahre ohne die gebotene Rücksicht auf die Natur diese Eingriffe in den Nationalpark genehmigten. Zugleich stärkt es die Position der Nationalparkverwaltung, deren eigenständiges Genehmigungsrecht bislang umgangen wurde."
Die frühere schleswig-holsteinische Landesregierung hat dieses rechtswidrige Vorgehen lange gebilligt und die Naturschutzbehörden bei ihren gesetzlichen Aufgaben im Nationalpark ausgebremst. "Die neue Landesregierung muss sich nun auf die Seite des Naturschutzes stellen und dem Nationalpark zu seinem Recht verhelfen", sagt Hans-Ulrich Rösner vom WWF. "Dazu muss gemeinsam zwischen allen Beteiligten nachgedacht werden, ob und in welcher Weise Muschelfischerei dort künftig noch naturverträglich möglich ist."
Ein 90-prozentiger Schwund der wilden Miesmuscheln und der Rückgang von muschelfressenden Vögeln wie Austernfischern und Eiderenten lassen aus Sicht von Schutzstation Wattenmeer und WWF ein "Weiter so" nicht zu. Die Verbände fordern Umweltminister Habeck deshalb auf, einen neuerlichen schweren Eingriff in den Nationalpark, wie von der Muschelfischerei derzeit vorgesehen, nicht zuzulassen. Geplant ist der Bau von "Saatmuschelgewinnungsanlagen" auf einer Fläche von mehreren hundert Hektar des geschützten Wattenmeeres.
Zum Hintergrund:
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 15.12.2011 (Az: 1 LB 19/10), welches nun vom Bundesverwaltungsgericht (Az: 4 B 18.12) durch die Zurückweisung einer Beschwerde der Muschelfischer bestätigt wurde, richtet sich gegen den vor einigen Jahren begonnenen Import von Miesmuscheln aus Gebieten außerhalb des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres als Besatzmuscheln für Kulturen im Nationalpark. Die frühere Landesregierung berücksichtigte bei der Genehmigung nicht, dass das Nationalparkgesetz das Aussetzen standortfremder Tiere im Wattenmeer verbietet. Dies tut es aus gutem Grund, denn auch die biologische Vielfalt im Meer leidet immer mehr unter der Einschleppung von gebietsfremden Arten. Im Wattenmeer besonders auffällig sind beispielsweise die Pazifische Auster und die amerikanische Schwertmuschel. Diese Arten erwiesen sich als sehr durchsetzungsfähig und breiten sich letztlich auf Kosten heimischer Arten aus, zu deren Schutz der Nationalpark jedoch eingerichtet wurde. Beim Import der Miesmuscheln werden gebietsfremde Arten, die an ihnen haften oder als Parasiten in ihnen leben, unvermeidbar mit eingeführt. Zudem sind die eingeführten Miesmuscheln selbst nicht identisch mit den wilden Miesmuscheln im Wattenmeer, sondern an andere Standorte angepasst. Zum Teil handelt es sich mit der Mittelmeer-Miesmuschel sogar um eine andere Art.
WWF - World Wide Fund For Nature
Rebstöcker Straße 55
60326 Frankfurt
Deutschland
Telefon: 069/791 44-0
Telefax: 069/61 72 21
Mail: info@wwf.de
URL: http://www.WWF.de
Weitere Informationen
WWF - World Wide Fund For Nature,
, 60326 Frankfurt, Deutschland
Tel.: 069/791 44-0; http://www.WWF.de
, 60326 Frankfurt, Deutschland
Tel.: 069/791 44-0; http://www.WWF.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
18.07.2013 Stillstand beim bayerischen Wolfsmanagement
11.07.2013 Deckel drauf
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
WWF - World Wide Fund For Nature
60326 Frankfurt
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
WWF - World Wide Fund For Nature
60326 Frankfurt
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/wwf-world-wide-fund-for-nature-pressefach.html
Die Pressemeldung "Urteil bestätigt: Verbot für Einschleppung fremder Muscheln in Nationalpark Wattenmeer" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Urteil bestätigt: Verbot für Einschleppung fremder Muscheln in Nationalpark Wattenmeer" ist WWF - World Wide Fund For Nature, vertreten durch .