Neuer Richter beim Bundesgerichtshof

Kurzfassung: Neuer Richter beim Bundesgerichtshof Der Bundespräsident hat Vizepräsident des Landgerichts Claus Zeng zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.Herr Zeng ist 48 Jahre alt und in Hamburg geboren. Nac ...
[Bundesgerichtshof (BGH) - 07.02.2013] Neuer Richter beim Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Vizepräsident des Landgerichts Claus Zeng zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Herr Zeng ist 48 Jahre alt und in Hamburg geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat Herr Zeng im Jahr 1995 in den Justizdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein. Nach Verwendungen bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg und bei den Amtsgerichten Pasewalk und Ueckermünde war er von 2001 bis 2003 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Anschließend kehrte er an das Amtsgericht in Pasewalk zurück, wurde jedoch bereits Ende 2004 zum Richter am Oberlandesgericht Rostock befördert. Von 2007 bis 2009 war Herr Zeng an das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern abgeordnet. Sein beruflicher Weg führte ihn danach als Vizepräsident zum Landgericht Schwerin, wo er neben seiner Verwaltungstätigkeit richterliche Aufgaben als Vorsitzender unterschiedlicher Kammern wahrnahm.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Zeng dem u. a. für Steuerstrafsachen zuständigen 1. Strafsenat zugewiesen.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
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