08.02.2013 10:37 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Private Banken müssen vielmals keine Interessenabwägung zwischen ihrem Interesse an der Beendigung eines Girovertrags und den Interessen des Kunden an einem Fortbestand vornehmen.
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Autor der Pressemeldung "Oft keine Interessenabwägung durch private Bank bei ordentlicher Kündigung nötig" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.