GRP Rainer LLP

Oft keine Interessenabwägung durch private Bank bei ordentlicher Kündigung nötig
740x317 Pixel - Dateigröße: 22,46 Kb
Private Banken müssen vielmals keine Interessenabwägung zwischen ihrem Interesse an der Beendigung eines Girovertrags und den Interessen des Kunden an einem Fortbestand vornehmen. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/71090

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Oft keine Interessenabwägung durch private Bank bei ordentlicher Kündigung nötig" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Oft keine Interessenabwägung durch private Bank bei ordentlicher Kündigung nötig" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.