11.02.2013 09:27 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Ein Anleger handelt nicht grob fahrlässig, wenn er auf die mündlichen Aussagen eines Anlageberaters vertraut und diese trotz Risikohinweisen in Anlageprospekt und Zeichnungsschein nicht hinterfragt.
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Autor der Pressemeldung "Opfer mündlicher Beratungsfehler dürfen schriftliche Risikohinweise übergehen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.