11.02.2013 13:48 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag

Bundestag bietet auch 2013 das Internationale Parlamentsstipendium für arabische Hochschulabsolventen an

Kurzfassung: Bundestag bietet auch 2013 das Internationale Parlamentsstipendium für arabische Hochschulabsolventen anBewerbungsfrist läuft bis zum 28. FebruarDer Deutsche Bundestag bietet auch im Herbst 2013 ein ...
[Deutscher Bundestag - 11.02.2013] Bundestag bietet auch 2013 das Internationale Parlamentsstipendium für arabische Hochschulabsolventen an

Bewerbungsfrist läuft bis zum 28. Februar
Der Deutsche Bundestag bietet auch im Herbst 2013 ein Sonderstipendium für junge arabische Hochschulabsolventen an. Um die Demokratiebewegung in der arabischen Welt zu stärken, erhalten 24 engagierte Frauen und Männer aus arabischen Staaten wieder die Chance, im September für vier Wochen den Bundestag kennenzulernen. Das Angebot richtet sich an junge Demokraten unter 35 Jahre, die sich in ihrer Heimat politisch oder zivilgesellschaftlich engagieren, die sich für die Abläufe in der parlamentarischen Demokratie interessieren und sehr gut Deutsch sprechen.
Das Programm steht in diesem Jahr ganz im Zeichen der Bundestagswahl, die die Stipendiaten in den Büros der Abgeordneten in Berlin und im Wahlkreis aus nächster Nähe erleben können. Darüber hinaus befassen sie sich in Workshops und Seminaren mit den Grundzügen des deutschen politischen Systems und seiner Geschichte sowie aktuellen politischen Themen. Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2013.
Das Programm findet voraussichtlich vom 2. September bis zum 27. September 2013 statt. Weitere Informationen sind unter www.bundestag.de/ips_arabisch zu finden.
Wir stehen für weitere Fragen natürlich gerne zur Verfügung:
Karin Gothe, Referat WI 4, Programmkoordinatorin arabische Staaten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227 39176, Fax: +49 30 227 36574
karin.gothe@bundestag.de
ips@bundestag.de

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Telefax: 030/227-36 878 oder 227-36 979
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Deutscher Bundestag Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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