12.02.2013 09:25 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Eine missbräuchliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung soll nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht zum Erlöschen des Unterlassungsanspruchs führen.
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Autor der Pressemeldung "Keine Unzulässigkeit einer Klage wegen missbräuchlicher Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.