12.02.2013 14:18 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag

Öffentliche Sitzung des Auswärtigen Ausschusses

Kurzfassung: Öffentliche Sitzung des Auswärtigen AusschussesMittwoch, 20. Februar 2013, 12 bis 15 UhrMarie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3 101Thema der Anhörung:Die Fortentwicklung der Gemeinsamen Sich ...
[Deutscher Bundestag - 12.02.2013] Öffentliche Sitzung des Auswärtigen Ausschusses

Mittwoch, 20. Februar 2013, 12 bis 15 Uhr
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3 101
Thema der Anhörung:
Die Fortentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)
Sachverständige:
- Niels Annen, Friedrich-Ebert-Stiftung, Internationale Politikanalyse, Berlin
- Claude-France Arnould, European Defence Agency, Ixelles/Belgien
- Dr. Christian Mölling, Stiftung Wissenschaft und Politik, Berlin
- Helga Schmid, Deputy Secretary General for Political Affairs, European External Action Service, Brüssel
- Jürgen Wagner, Geschäftsführender Vorstand der Tübinger Informationsstelle Militarisierung (IMI), Tübingen
Weitere Informationen zur Sitzung finden Sie unter: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a03/index.jsp
Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss bis zum 15. Februar 2013 per E-Mail auswaertiger-ausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum anzumelden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Anmeldung aus Kapazitätsgründen nicht immer den Zugang garantieren kann.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!

Weitere Informationen
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Deutscher Bundestag Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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