Bannmeilengesetz kein Thema für populistische Debatten!
- Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 02.03.2011
Pressemitteilung vom: 02.03.2011 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden
Kurzfassung: "Das hessische Bannmeilengesetz ist kein Thema für populistische Debatten. Natürlich kann man darüber nachdenken, ob Gesetze noch notwendig sind, auch drüber ob die in Wiesbaden geltende Bannmeile in dieser Form noch notwendig ist. Es sind aber ...
[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 02.03.2011] Bannmeilengesetz kein Thema für populistische Debatten!
"Das hessische Bannmeilengesetz ist kein Thema für populistische Debatten. Natürlich kann man darüber nachdenken, ob Gesetze noch notwendig sind, auch drüber ob die in Wiesbaden geltende Bannmeile in dieser Form noch notwendig ist. Es sind aber keine Bürgerbewegungen bekannt, die die Abschaffung der Bannmeile um den Hessischen Landtag fordern. Am 31. 12. 2012 läuft das Bannmeilengesetzt aus, dann kann man nach einer Evaluation darüber nachdenken, ob das Gesetz weiter in Kraft bleiben soll. Nach meiner Auffassung hat sich die jetzt geltende Regelung einer eng abgegrenzten kleinen Bannmeile um den Landtag aber bewährt", so der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Jürgen Frömmrich.
"Es ist natürlich vollkommen nachvollziehbar und legitim, das Bürgerinnen und Bürger die in Wiesbaden Gegen oder Für etwas demonstrieren wollen, dies auch in unmittelbarer Nähe zum Hessischen Landtag tun wollen. Sie wollen das, damit Abgeordnete mit dem Protest unmittelbar konfrontiert werden, also die Protestierenden hören und auch sehen können. Es muss aber auch gewährleistet sein, dass die Abgeordneten des Landtags frei und ohne Druck ihre Entscheidungen treffen können, was nach Artikel 76 der Hessischen Verfassung geregelt ist. Die existierende Regelung wird genau diesem Interessenausgleich zwischen Demonstrationsrecht und freier Mandatsausübung gerecht. Im Übrigen geben die Paragraphen 3 und 4 des Bannmeilengesetzes die Möglichkeit beim Innenministerium Ausnahmen zu beantragen und diese Ausnahmen sollen zugelassen werden, wenn die Demonstration oder Versammlung an Tagen stattfindet an denen keine offiziellen Sitzungstermine im Landtag sind", so Frömmrich weiter.
"Wenn die Linke darauf hinweist, dass eine konsequente Anwendung der einschlägigen Vorschriften im Strafrecht, im Versammlungsrecht und im Polizeirecht ausreichen, um die Integrität und den Schutz des Landtags zu gewährleisten, ist dies doch eine Augenwischerei. Soll die Bannmeile abgeschafft werden, um andere Regelungen zur Erfüllung des gleichen Zwecks heranzuziehen? Die Debatte um die Abschaffung der Bannmeile dient der Linken nur dazu von der von ihr inszenierten Protestaktion auf der Tribüne des Landtags abzulenken. Ein Blick in die Geschichtsbücher würde auch der Linken helfen zu begreifen, warum der Schutz und die Integrität des Landtags ein sensibles Thema sind", so Frömmrich.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag
"Das hessische Bannmeilengesetz ist kein Thema für populistische Debatten. Natürlich kann man darüber nachdenken, ob Gesetze noch notwendig sind, auch drüber ob die in Wiesbaden geltende Bannmeile in dieser Form noch notwendig ist. Es sind aber keine Bürgerbewegungen bekannt, die die Abschaffung der Bannmeile um den Hessischen Landtag fordern. Am 31. 12. 2012 läuft das Bannmeilengesetzt aus, dann kann man nach einer Evaluation darüber nachdenken, ob das Gesetz weiter in Kraft bleiben soll. Nach meiner Auffassung hat sich die jetzt geltende Regelung einer eng abgegrenzten kleinen Bannmeile um den Landtag aber bewährt", so der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Jürgen Frömmrich.
"Es ist natürlich vollkommen nachvollziehbar und legitim, das Bürgerinnen und Bürger die in Wiesbaden Gegen oder Für etwas demonstrieren wollen, dies auch in unmittelbarer Nähe zum Hessischen Landtag tun wollen. Sie wollen das, damit Abgeordnete mit dem Protest unmittelbar konfrontiert werden, also die Protestierenden hören und auch sehen können. Es muss aber auch gewährleistet sein, dass die Abgeordneten des Landtags frei und ohne Druck ihre Entscheidungen treffen können, was nach Artikel 76 der Hessischen Verfassung geregelt ist. Die existierende Regelung wird genau diesem Interessenausgleich zwischen Demonstrationsrecht und freier Mandatsausübung gerecht. Im Übrigen geben die Paragraphen 3 und 4 des Bannmeilengesetzes die Möglichkeit beim Innenministerium Ausnahmen zu beantragen und diese Ausnahmen sollen zugelassen werden, wenn die Demonstration oder Versammlung an Tagen stattfindet an denen keine offiziellen Sitzungstermine im Landtag sind", so Frömmrich weiter.
"Wenn die Linke darauf hinweist, dass eine konsequente Anwendung der einschlägigen Vorschriften im Strafrecht, im Versammlungsrecht und im Polizeirecht ausreichen, um die Integrität und den Schutz des Landtags zu gewährleisten, ist dies doch eine Augenwischerei. Soll die Bannmeile abgeschafft werden, um andere Regelungen zur Erfüllung des gleichen Zwecks heranzuziehen? Die Debatte um die Abschaffung der Bannmeile dient der Linken nur dazu von der von ihr inszenierten Protestaktion auf der Tribüne des Landtags abzulenken. Ein Blick in die Geschichtsbücher würde auch der Linken helfen zu begreifen, warum der Schutz und die Integrität des Landtags ein sensibles Thema sind", so Frömmrich.
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