12.02.2013 16:38 Uhr in Auto & Motorrad von Auto-Medienportal.Net
Ratgeber: Wer zahlt den Schlaglochschaden?
Kurzfassung: Ratgeber: Wer zahlt den Schlaglochschaden?ampnet - 12. Februar 2013. Wenn der Winter endet und der Schnee geschmolzen ist, sind viele Straßen mit Schlaglöchern übersät. Da wird die Autofahrt schne ...
[Auto-Medienportal.Net - 12.02.2013] Ratgeber: Wer zahlt den Schlaglochschaden?
ampnet - 12. Februar 2013. Wenn der Winter endet und der Schnee geschmolzen ist, sind viele Straßen mit Schlaglöchern übersät. Da wird die Autofahrt schnell zum gefährlichen Slalom. Viele Autofahrer fragen sich jetzt: Was muss ich tun, wenn mein Auto durch ein Schlagloch beschädigt wurde, und wer zahlt die Reparatur?
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät: Gehen Sie auf Nummer sicher, indem Sie wichtige Beweise fotografieren: sowohl den Schaden am Fahrzeug als auch das Schlagloch und die Verkehrsbeschilderung vor Ort. Städte und Kommunen sind zwar verpflichtet, auf Straßenschäden aufmerksam zu machen, aber oft müssen Sie dennoch beweisen, dass Sie vor dem Loch im Boden nicht gewarnt worden sind. Auch Zeugenaussagen anderer Verkehrsteilnehmer sowie ein Hinzuziehen der Polizei können hilfreich sein.
Die Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden, der durch ein Schlagloch am Auto entstehen kann. Allerdings sollten Autobesitzer jetzt trotzdem besonders umsichtig fahren: Gemäß der Straßenverkehrsordnung muss jeder Fahrer sein Fahrverhalten den Witterungsbedingungen und den Straßenverhältnissen anpassen.
Die Erfahrung der Versicherer zeigt: Der Zusammenstoß mit anderen Autos aufgrund von Glatteis kommt deutlich häufiger vor. Auch hier übernimmt die Vollkaskoversicherung den Schaden am eigenen Auto. Das Verkehrsopfer erhält die Reparaturkosten von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Kommunen bezahlen teilweise ebenfalls Schäden am Fahrzeug. Zum einen hängt es hier am konkreten Fall, zum anderen gibt es auch unterschiedliche Gerichtsurteile dazu. So sprach im Jahr 2006 das Landgericht Meiningen einer Autofahrerin einen Schlaglochschaden in Höhe von 403 Euro zu. Sie konnte der Stadt Suhl Mängel bei der Absicherung von Fahrbahnschäden nachweisen.
In anderen Urteilen wurde allerdings die Übernahme der Schäden abgelehnt. Grund: Bei allgemein schlechten Straßenzuständen, ausreichender Beschilderung und angemessener Fahrweise können Schäden vermieden werden. (ampnet/deg)
ampnet - 12. Februar 2013. Wenn der Winter endet und der Schnee geschmolzen ist, sind viele Straßen mit Schlaglöchern übersät. Da wird die Autofahrt schnell zum gefährlichen Slalom. Viele Autofahrer fragen sich jetzt: Was muss ich tun, wenn mein Auto durch ein Schlagloch beschädigt wurde, und wer zahlt die Reparatur?
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät: Gehen Sie auf Nummer sicher, indem Sie wichtige Beweise fotografieren: sowohl den Schaden am Fahrzeug als auch das Schlagloch und die Verkehrsbeschilderung vor Ort. Städte und Kommunen sind zwar verpflichtet, auf Straßenschäden aufmerksam zu machen, aber oft müssen Sie dennoch beweisen, dass Sie vor dem Loch im Boden nicht gewarnt worden sind. Auch Zeugenaussagen anderer Verkehrsteilnehmer sowie ein Hinzuziehen der Polizei können hilfreich sein.
Die Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden, der durch ein Schlagloch am Auto entstehen kann. Allerdings sollten Autobesitzer jetzt trotzdem besonders umsichtig fahren: Gemäß der Straßenverkehrsordnung muss jeder Fahrer sein Fahrverhalten den Witterungsbedingungen und den Straßenverhältnissen anpassen.
Die Erfahrung der Versicherer zeigt: Der Zusammenstoß mit anderen Autos aufgrund von Glatteis kommt deutlich häufiger vor. Auch hier übernimmt die Vollkaskoversicherung den Schaden am eigenen Auto. Das Verkehrsopfer erhält die Reparaturkosten von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Kommunen bezahlen teilweise ebenfalls Schäden am Fahrzeug. Zum einen hängt es hier am konkreten Fall, zum anderen gibt es auch unterschiedliche Gerichtsurteile dazu. So sprach im Jahr 2006 das Landgericht Meiningen einer Autofahrerin einen Schlaglochschaden in Höhe von 403 Euro zu. Sie konnte der Stadt Suhl Mängel bei der Absicherung von Fahrbahnschäden nachweisen.
In anderen Urteilen wurde allerdings die Übernahme der Schäden abgelehnt. Grund: Bei allgemein schlechten Straßenzuständen, ausreichender Beschilderung und angemessener Fahrweise können Schäden vermieden werden. (ampnet/deg)
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, 31655 Stadthagen, Deutschland
Tel.: +49(0)5721 9383988; http://www.auto-medienportal.net/
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