13.02.2013 09:02 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Medienfonds-Anleger erhält Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über "Kick-backs"
Medienfonds-Anleger erhält Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über "Kick-backs"Kurzfassung: Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 05.07.2012 (Az.: I-34 U 81/11) muss eine Bank einem Medienfonds-Anleger Schadensersatz wegen einer Aufklärungspflichtverletzung leisten.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 13.02.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der Schadensersatzanspruch eines klagenden Medienfonds-Anlegers wurde vom OLG Hamm bestätigt. Das OLG hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der Anleger sich auf Empfehlung seines Anlageberaters an einem Medienfonds beteiligte. Dabei hatte der Anlageberater den Anleger im Rahmen der Beratungen nicht über Provisionen aufgeklärt, die die Bank für die Vermittlung von Fondsanteilen erhalten sollte.
Der Kläger hätte nach Auffassung des Gerichts jedoch von der beratenden Bank darüber aufgeklärt werden müssen, dass und in welcher Höhe diese von der kapitalsuchenden Anlagegesellschaft Rückvergütungen für die Vermittlung der Fondanteile erhalte. Die Bank müsse den Kunden über eventuell fließende Kick-back-Zahlungen informieren, so die Richter, damit dem Kunden der Interessenkonflikt zwischen dem eigenen Umsatzinteresse der Bank und den Beratungspflichten gegenüber dem Kunden offengelegt werde.
Der Anleger müsse selbst entscheiden können, ob die Anlageempfehlung allein im Vergütungsinteresse der Bank erfolge oder ob es sich bei der Anlageempfehlung um eine anleger - und objektgerechte Beratung im Sinne des Anlegers handele.
Kick-back-Zahlungen sind Provisionen, die Banken, Anlageberater und Vermögensverwalter hinter dem Rücken ihrer Kunden verdienen - eine beim Verkauf von geschlossenen Medienfonds, Immobilienfonds oder Schiffsfonds leider gängige Praxis.
Wurde der Anleger nicht ordnungsgemäß über Rückvergütungen informiert, die der Fondsvermittler erhalten hat, obwohl der Fondsvermittler zur Aufklärung verpflichtet war, kann dies unter Umständen einen Schadensersatzanspruch des Anlegers auslösen.
Daneben können auch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung bestehen, weil der Anleger im Zuge seiner Beteiligung nicht über Risiken, die aus der Fondsbeteiligung erwachsen, aufgeklärt wurde. Auch in dem Verschweigen von Risiken kann ein Beratungsfehler liegen, der möglicherweise einen Schadensersatzanspruch des Anlegers nach sich ziehen kann.
Sollten auch Sie sich an einem Medienfonds beteiligt haben, sollten Sie den Verlust des eingesetzten Kapitals nicht ohne weiteres hinnehmen. Lassen auch Sie Ihre Medienfonds-Beteiligung von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen.
Ob auch in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche bestehen, wird ein im Kapitalmarktrecht versierter Rechtsanwalt umfassend und für den Einzelfall beurteilen.
http://www.grprainer.com/Medienfonds.html
Der Kläger hätte nach Auffassung des Gerichts jedoch von der beratenden Bank darüber aufgeklärt werden müssen, dass und in welcher Höhe diese von der kapitalsuchenden Anlagegesellschaft Rückvergütungen für die Vermittlung der Fondanteile erhalte. Die Bank müsse den Kunden über eventuell fließende Kick-back-Zahlungen informieren, so die Richter, damit dem Kunden der Interessenkonflikt zwischen dem eigenen Umsatzinteresse der Bank und den Beratungspflichten gegenüber dem Kunden offengelegt werde.
Der Anleger müsse selbst entscheiden können, ob die Anlageempfehlung allein im Vergütungsinteresse der Bank erfolge oder ob es sich bei der Anlageempfehlung um eine anleger - und objektgerechte Beratung im Sinne des Anlegers handele.
Kick-back-Zahlungen sind Provisionen, die Banken, Anlageberater und Vermögensverwalter hinter dem Rücken ihrer Kunden verdienen - eine beim Verkauf von geschlossenen Medienfonds, Immobilienfonds oder Schiffsfonds leider gängige Praxis.
Wurde der Anleger nicht ordnungsgemäß über Rückvergütungen informiert, die der Fondsvermittler erhalten hat, obwohl der Fondsvermittler zur Aufklärung verpflichtet war, kann dies unter Umständen einen Schadensersatzanspruch des Anlegers auslösen.
Daneben können auch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung bestehen, weil der Anleger im Zuge seiner Beteiligung nicht über Risiken, die aus der Fondsbeteiligung erwachsen, aufgeklärt wurde. Auch in dem Verschweigen von Risiken kann ein Beratungsfehler liegen, der möglicherweise einen Schadensersatzanspruch des Anlegers nach sich ziehen kann.
Sollten auch Sie sich an einem Medienfonds beteiligt haben, sollten Sie den Verlust des eingesetzten Kapitals nicht ohne weiteres hinnehmen. Lassen auch Sie Ihre Medienfonds-Beteiligung von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen.
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Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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