GRP Rainer LLP

Erbe haftet für Forderungen aus einem Mietverhältnis des Erblassers wohl nur in Höhe des Nachlasses
740x317 Pixel - Dateigröße: 22,46 Kb
Bestehen nach Eintritt des Erbfalls noch Forderungen gegen den Erblasser aus einem Mietverhältnis, so soll der Erbe möglicherweise nur insoweit haften, als der Nachlass dafür ausreicht. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/71400

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Erbe haftet für Forderungen aus einem Mietverhältnis des Erblassers wohl nur in Höhe des Nachlasses" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Erbe haftet für Forderungen aus einem Mietverhältnis des Erblassers wohl nur in Höhe des Nachlasses" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.