14.02.2013 09:55 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Die Erbberechtigung des Erben eines verstorbenen Kunden einer Bank muss nach deutschem Recht nicht notwendigerweise durch einen Erbschein nachgewiesen werden.
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Autor der Pressemeldung "Nachweis der Erbberechtigung gegenüber einer Bank auch ohne Erbschein möglich" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.