15.02.2013 08:45 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Wieder hat sich in den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) herauskristallisiert, dass im Arbeitsrecht teils sehr kurze Fristen zu beachten sind.
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Die Pressemeldung "Das Bundesarbeitsgericht bestätigt: Teilweise sehr kurze Fristen im Arbeitsrecht sind zu beachten" unterliegt dem Urheberrecht.
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Autor der Pressemeldung "Das Bundesarbeitsgericht bestätigt: Teilweise sehr kurze Fristen im Arbeitsrecht sind zu beachten" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.