First Majestic überdenkt das von Coeur gelegte bessere Angebot zur Übernahme von Orko Silver

Kurzfassung: First Majestic überdenkt das von Coeur gelegte bessere Angebot zur Übernahme von Orko SilverVANCOUVER, British Columbia, 14. Februar 2013 - Wie First Majestic Silver Corp. ("First Majestic" oder das ...
[First Majestic Silver Corp. - 15.02.2013] First Majestic überdenkt das von Coeur gelegte bessere Angebot zur Übernahme von Orko Silver
VANCOUVER, British Columbia, 14. Februar 2013 - Wie First Majestic Silver Corp. ("First Majestic" oder das "Unternehmen") berichtet, hat Orko Silver Corp. ("Orko") dem Unternehmen mitgeteilt, dass Coeur dAlene Mines Corporation ("Coeur") gemäß einem Arrangement-Plan ein Übernahmeangebot für sämtliche in Umlauf befindlichen Orko-Aktien (das "Coeur-Angebot") gelegt hat. Orko hat First Majestic außerdem mitgeteilt, dass das Board of Directors von Orko das von Coeur gelegte Angebot als sogenanntes "Superior Proposal" wertet [dieser Begriff wurde in der Arrangement-Vereinbarung vom 16. Dezember 2012 zwischen First Majestic und Orko (die "Arrangement-Vereinbarung") so definiert], und dass Orko die Absicht hat, mit Coeur eine Vereinbarung hinsichtlich der Umsetzung des Coeur-Angebots zu treffen (First Majestic hat selbstverständlich das Recht, mit dem Coeur-Angebot gleichzuziehen).
Laut Arrangement-Vereinbarung hat First Majestic das Recht, innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Mitteilung von Orko eine Änderung der in der Arrangement-Vereinbarung festgelegten Bestimmungen vorzuschlagen. Sollte eine solche Änderung der Vertragsbedingungen durch First Majestic dazu führen, dass das Angebot von Coeur kein "Superior Proposal" mehr darstellt, dann muss Orko mit First Majestic eine Vereinbarung treffen, in der die geänderten Bestimmungen der Transaktion berücksichtigt werden, und den Inhabern der Orko-Wertpapiere empfehlen, den geänderten Bestimmungen der Transaktion mit First Majestic zuzustimmen. Sollte First Majestic von seinem Recht, mit dem Coeur-Angebot gleichzuziehen, Gebrauch machen, muss Orko keine Stornogebühr oder sonstige Spesen an Coeur entrichten. Sollte sich First Majestic nicht zu einem Vergleichsangebot entschließen bzw. sollte Orko die Arrangement-Vereinbarung aufkündigen, um mit Coeur eine Vereinbarung treffen zu können, dann muss Orko eine sogenannte "Break Fee" (eine Gebühr, die bei Scheitern der Transaktion fällig wird) in Höhe von 11,6 Millionen $ an First Majestic bezahlen.
First Majestic wird seine Schritte im Zusammenhang mit dem Angebot von Coeur und seinem Recht, ein Vergleichsangebot zu legen, überdenken und die Marktteilnehmer über die zukünftigen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

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FIRST MAJESTIC SILVER CORP.
Unterschrift:
Keith Neumeyer, President
CEO
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Diese Aussagen spiegeln die derzeitige Auffassung des Unternehmens im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und basieren notwendigerweise auf einer Reihe von Annahmen und Schätzungen, die zwar vom Unternehmen als realistisch eingeschätzt werden, jedoch beträchtlichen Unsicherheiten und Eventualitäten in Bezug auf die Geschäftstätigkeit, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, den Mitbewerb und die politische und gesellschaftliche Situation unterliegen. Viele bekannte und unbekannte Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich von den Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen direkt oder indirekt genannt werden. Das Unternehmen hat Annahmen und Schätzungen erstellt, die in vieler Hinsicht auf diesen Faktoren basieren bzw. mit ihnen in Verbindung stehen. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem wie folgt: Schwankungen der Spot- und Terminpreise für Silber, Gold, Basismetalle oder bestimmte andere Güter (wie Erdgas, Erdöl und Strom); Währungsschwankungen (z.B. zwischen dem kanadischen Dollar oder dem mexikanischen Peso und dem U.S.-Dollar); Änderungen der nationalen und regionalen Regierungsstruktur, der Gesetze, Besteuerungssysteme, Kontrollen, Regulierungen und politischen bzw. wirtschaftlichen Entwicklungen in Kanada und Mexiko; der Barbestand des Unternehmens und die Verfügbarkeit alternativer Finanzierungen; betriebliche oder technische Schwierigkeiten in Verbindung mit den Bergbau- oder Erschließungsaktivitäten; Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit der Exploration, Erschließung und Förderung von Rohstoffen (einschließlich Umweltgefahren, Betriebsunfälle, ungewöhnliche oder unerwartete Formationen, Druckentwicklungen, Höhlenbildungen und Überflutungen); Risiken im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit oder finanziellen Situation der Lieferanten, Verarbeitungsunternehmen und anderen Geschäftspartnern des Unternehmens; keine ausreichende Versicherung zur Abdeckung von Risiken und Gefahren; gesetzliche Beschränkungen für den Bergbau, wie z.B. die aktuellen Bestimmungen in Mexiko; Belegschaftsangelegenheiten; das Verhältnis zur regionalen Bevölkerung bzw. deren Ansprüche; die Verfügbarkeit bzw. Verteuerung der für den Abbau erforderlichen Arbeitskräfte und Gerätschaften; der spekulative Charakter der Rohstoffexploration und -erschließung, einschließlich Risiken bei der Beschaffung der notwendigen Lizenzen und Genehmigungen der Regierungsbehörden; ein Rückgang bei den Mengen oder Erzgehalten der Mineralreserven im Zuge der Förderaktivitäten auf den Konzessionsgebieten; Konzessionsansprüche des Unternehmens; sowie Faktoren, die im Abschnitt "Risikofaktoren" bzw. "Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von First Majestic" im Jahresbericht des Unternehmens angeführt sind.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass man sich auf zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen nicht bedingungslos verlassen sollte. Das Unternehmen hat sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich abweichen. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Das Unternehmen hat nicht die Absicht bzw. ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen so anzupassen, dass sie geänderte Annahmen oder Umstände oder auch andere Ereignisse widerspiegeln, die Einfluss auf solche Aussagen oder Informationen haben, es sei denn, dies wird in den einschlägigen Gesetzen gefordert.

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