15.02.2013 12:26 Uhr in Medien & Presse von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
DJV-Pressemitteilung zur Pressefreiheit
Kurzfassung: DJV-Pressemitteilung zur PressefreiheitDer Deutsche Journalisten-Verband kritisiert das Bestreben des Bundesinnenministers, die Pressefreiheit in Deutschland weiter zu relativieren. Das Ministerium wi ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 15.02.2013] DJV-Pressemitteilung zur Pressefreiheit
Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert das Bestreben des Bundesinnenministers, die Pressefreiheit in Deutschland weiter zu relativieren. Das Ministerium will offenbar durchsetzen, dass Journalisten gegenüber Bundesbehörden in Zukunft kein Auskunftsrecht mehr haben. Dieser Anspruch ist in den Landespressegesetzen geregelt.
Bisher waren Bundesbehörden daran gebunden. Der beim Bundesinnenminister angesiedelte "Vertreter des Bundesinteresses" vertritt jetzt die Meinung, dass Bundesbehörden nicht zur Auskunft an die Presse nach den Landespressegesetzen verpflichtet sind. Auf eine parlamentarische Anfrage zum Rechtsanspruch der Journalisten auf Auskunft, distanzierte sich das Bundesinnenministerium nicht von dieser Rechtsauffassung und verwies lediglich auf allgemeine Ansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte: "Der Bundesinnenminister muss seine Haltung korrigieren." Sie basiere auf einer eigenwilligen Auslegung der Gesetzeslage zur Auskunftspflicht. "Es wäre völlig inakzeptabel, wenn es künftig vom Gutdünken einer Bundesbehörde abhängt, ob und wann welche Journalisten Auskunft von Bundesbehörden bekommen." Konken verwies auf das Spiegel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Auskunftspflichten der öffentlichen Behörden als prinzipielle Folgerungen aus der Pressefreiheit zu beachten seien. Artikel 5 des Grundgesetzes schütze das Recht der Journalisten auf Information auch durch Bundesbehörden. Eines Verweises auf Landesrecht bedürfe es daher nicht. "Gegenüber Bundesbehörden kann der Auskunftsanspruch auch direkt aus dem Grundgesetz abgeleitet werden. Das verkennt der Bundesinnenminister", sagte Konken.
Hintergrund der geänderten Rechtsauffassung des Bundesinnenministers:
Ein Journalist hatte beim BND angefragt, wie viele Mitarbeiter eine nationalsozialistische Vergangenheit haben. Die Antwort wurde ihm nicht gegeben. Er klagte und nun muss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilen (Aktenzeichen 6 A 2.12). Über den Vertreter des Bundesinteresses beim Verwaltungsgericht (VBI) ist das Bundesinnenministerium an dem Fall beteiligt. Am nächsten Mittwoch wird der Fall beim Bundesverwaltungsgericht mündlich verhandelt. Der DJV unterstützt den Kläger.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Eva Werner
Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert das Bestreben des Bundesinnenministers, die Pressefreiheit in Deutschland weiter zu relativieren. Das Ministerium will offenbar durchsetzen, dass Journalisten gegenüber Bundesbehörden in Zukunft kein Auskunftsrecht mehr haben. Dieser Anspruch ist in den Landespressegesetzen geregelt.
Bisher waren Bundesbehörden daran gebunden. Der beim Bundesinnenminister angesiedelte "Vertreter des Bundesinteresses" vertritt jetzt die Meinung, dass Bundesbehörden nicht zur Auskunft an die Presse nach den Landespressegesetzen verpflichtet sind. Auf eine parlamentarische Anfrage zum Rechtsanspruch der Journalisten auf Auskunft, distanzierte sich das Bundesinnenministerium nicht von dieser Rechtsauffassung und verwies lediglich auf allgemeine Ansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte: "Der Bundesinnenminister muss seine Haltung korrigieren." Sie basiere auf einer eigenwilligen Auslegung der Gesetzeslage zur Auskunftspflicht. "Es wäre völlig inakzeptabel, wenn es künftig vom Gutdünken einer Bundesbehörde abhängt, ob und wann welche Journalisten Auskunft von Bundesbehörden bekommen." Konken verwies auf das Spiegel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Auskunftspflichten der öffentlichen Behörden als prinzipielle Folgerungen aus der Pressefreiheit zu beachten seien. Artikel 5 des Grundgesetzes schütze das Recht der Journalisten auf Information auch durch Bundesbehörden. Eines Verweises auf Landesrecht bedürfe es daher nicht. "Gegenüber Bundesbehörden kann der Auskunftsanspruch auch direkt aus dem Grundgesetz abgeleitet werden. Das verkennt der Bundesinnenminister", sagte Konken.
Hintergrund der geänderten Rechtsauffassung des Bundesinnenministers:
Ein Journalist hatte beim BND angefragt, wie viele Mitarbeiter eine nationalsozialistische Vergangenheit haben. Die Antwort wurde ihm nicht gegeben. Er klagte und nun muss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilen (Aktenzeichen 6 A 2.12). Über den Vertreter des Bundesinteresses beim Verwaltungsgericht (VBI) ist das Bundesinnenministerium an dem Fall beteiligt. Am nächsten Mittwoch wird der Fall beim Bundesverwaltungsgericht mündlich verhandelt. Der DJV unterstützt den Kläger.
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