15.02.2013 14:26 Uhr in Computer & Internet und in Handel & Dienstleistungen von PaperShred Aktenvernichtung ®
Festplattenvernichtung? Einfach wegwerfen?
Datenträgerentsorgung - aber richtig!Kurzfassung: In der heutigen Zeit wird Datenschutz groß geschrieben. Unternehmen sind auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes dazu verpflichtet, Festplatten und andere Datenträger ordnungsgemäß entsorgen zu lassen. Dabei müssen die Auflagen des Gesetzgebers peinlich genau eingehalten werden. In dem Fall, dass diese Vorgaben nicht eingehalten werden, drohen dem Unternehmen empfindliche Geldstrafen. Es ist ersichtlich, warum es sinnvoll ist, einen professionellen Dienstleister mit der fachgerechten Entsorgung zu beauftragen. Von Vorteil ist es, wenn das beauftragte Unternehmen zertifiziert ist. So ist sichergestellt, dass die Gesetze zu 100 % eingehalten werden.
[PaperShred Aktenvernichtung ® - 15.02.2013] In der heutigen Zeit wird Datenschutz groß geschrieben. Unternehmen sind auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes dazu verpflichtet, Festplatten und andere Datenträger ordnungsgemäß entsorgen zu lassen. Dabei müssen die Auflagen des Gesetzgebers peinlich genau eingehalten werden. In dem Fall, dass diese Vorgaben nicht eingehalten werden, drohen dem Unternehmen empfindliche Geldstrafen. Es ist ersichtlich, warum es sinnvoll ist, einen professionellen Dienstleister mit der fachgerechten Entsorgung zu beauftragen. Von Vorteil ist es, wenn das beauftragte Unternehmen zertifiziert ist. So ist sichergestellt, dass die Gesetze zu 100 % eingehalten werden.
Die Datenträgervernichtung lässt sich in verschiedenen Zerkleinerungsstufen durchführen. Aber auch hierbei orientiert sich der Entsorger an den gesetzlichen Vorgaben. Es gibt ganz unterschiedliche Datenträger, die sensible Daten enthalten können. Sicherungs- oder Magnetbänder gehören ebenfalls in die Hände eines Profis.
Viele Unternehmen möchten eine schriftliche Sicherheit, dass die Datenträgervernichtung nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wurde. Diese Sicherheit kann ein Zertifikat geben, das von der Entsorgungsfirma ausgestellt wird. Diese enthält normalerweise den Hersteller der Festplatte, das Modell und die Seriennummer. Der Auftraggeber ist in diesem Fall in der Lage, die Entsorgung nach dem Bundesdatenschutzgesetz, nachzuweisen. Der Kunde ist außerdem vor Klage geschützt, die durch Angestellte oder Kunden eingereicht werden könnten. Bußgelder wegen der Nichteinhaltung der Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes werden auf diese Weise ebenfalls vermieden.
Festplatten-Vernichtung
Dadurch, dass Datenträger in der heutigen Zeit für eine Weile aufbewahrt werden müssen, kommen relativ große Mengen an Datenmüll zusammen. Ist eine Aufbewahrungsfrist abgelaufen, hat der Eigentümer des Datenträgers für dessen ordnungsgemäße Vernichtung zu sorgen. Die auf der Festplatte befindlichen Daten müssen unwiderruflich vernichtet werden. Die Vernichtung findet in der Regel durch einen Festplattenschredderer statt. Mit diesen kann eine Schredderung von nur 6 qmm erreicht werden. Für herkömmliche Festplattenvernichtung sind diese Voraussetzungen ausreichend. Sollte diese aber nicht ausreichen, müssen andere Konzepte in Anspruch genommen werden.
Die Datenträgervernichtung lässt sich in verschiedenen Zerkleinerungsstufen durchführen. Aber auch hierbei orientiert sich der Entsorger an den gesetzlichen Vorgaben. Es gibt ganz unterschiedliche Datenträger, die sensible Daten enthalten können. Sicherungs- oder Magnetbänder gehören ebenfalls in die Hände eines Profis.
Viele Unternehmen möchten eine schriftliche Sicherheit, dass die Datenträgervernichtung nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wurde. Diese Sicherheit kann ein Zertifikat geben, das von der Entsorgungsfirma ausgestellt wird. Diese enthält normalerweise den Hersteller der Festplatte, das Modell und die Seriennummer. Der Auftraggeber ist in diesem Fall in der Lage, die Entsorgung nach dem Bundesdatenschutzgesetz, nachzuweisen. Der Kunde ist außerdem vor Klage geschützt, die durch Angestellte oder Kunden eingereicht werden könnten. Bußgelder wegen der Nichteinhaltung der Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes werden auf diese Weise ebenfalls vermieden.
Festplatten-Vernichtung
Dadurch, dass Datenträger in der heutigen Zeit für eine Weile aufbewahrt werden müssen, kommen relativ große Mengen an Datenmüll zusammen. Ist eine Aufbewahrungsfrist abgelaufen, hat der Eigentümer des Datenträgers für dessen ordnungsgemäße Vernichtung zu sorgen. Die auf der Festplatte befindlichen Daten müssen unwiderruflich vernichtet werden. Die Vernichtung findet in der Regel durch einen Festplattenschredderer statt. Mit diesen kann eine Schredderung von nur 6 qmm erreicht werden. Für herkömmliche Festplattenvernichtung sind diese Voraussetzungen ausreichend. Sollte diese aber nicht ausreichen, müssen andere Konzepte in Anspruch genommen werden.
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PaperShred Aktenvernichtung ®, Herr Andreas Schulze
Osterstraße 36, 55288 Udenheim, Deutschland
Tel.: 0 61 31 / 480 53 00; http://papershred.de/
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