16.02.2013 10:00 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von FlexStrom Aktiengesellschaft
FlexStrom meldet Dritte Einstweilige Verfügung gegen das Handelsblatt
Streit um Falschaussagen der Wirtschaftszeitung eskaliert: Landgericht München erlässt nach Landgericht Köln die nächste Einstweilige Verfügung gegen das HandelsblattKurzfassung: (ddp direct) Düsseldorf/München. Die Wirtschaftszeitung Handelsblatt hat nach Auffassung von Gerichten falsch über den unabhängigen Stromanbieter FlexStrom berichtet. Das Landgericht München erließ nun eine Einstweilige Verfügung gegen die Wirtschaftszeitung, die seit November 2012 bereits mehrfach unzutreffend über den Stromanbieter berichtet hat. Dies ist schon die dritte Einstweilige Verfügung von FlexStrom gegen die Berichterstattung des Handelsblatts, auch das Landgericht Köln ...
[FlexStrom Aktiengesellschaft - 16.02.2013] (ddp direct) Düsseldorf/München. Die Wirtschaftszeitung Handelsblatt hat nach Auffassung von Gerichten falsch über den unabhängigen Stromanbieter FlexStrom berichtet. Das Landgericht München erließ nun eine Einstweilige Verfügung gegen die Wirtschaftszeitung, die seit November 2012 bereits mehrfach unzutreffend über den Stromanbieter berichtet hat. Dies ist schon die dritte Einstweilige Verfügung von FlexStrom gegen die Berichterstattung des Handelsblatts, auch das Landgericht Köln hatte bereits zahlreiche Falschaussagen über FlexStrom verboten.
Die Entscheidung des Landgerichts München (Az 9 O 713/13) verbietet dem Handelsblatt mehrere Falschaussagen zu dem unabhängigen Stromanbieter. Insbesondere hatte das Handelsblatt nach Auffassung des Gerichts unvollständig – und damit falsch – über Streitigkeiten von FlexStrom mit einzelnen Stadtwerken berichtet, „ohne klarstellend hinzuzufügen, dass hiervon nur ein geringer Anteil der Netzbetreiber und der Lieferantenrahmenverträge“ betroffen ist.
Auch das FlexStrom-Verhältnis zu einem Vertriebspartner hatte das Handelsblatt nach Auffassung des Landgerichts München falsch wiedergegeben. Ebenso ist es dem Handelsblatt künftig verboten, den falschen Eindruck zu erwecken, ein FlexStrom-Sprecher habe zu einem bestimmten Sachverhalt eine Stellungnahme verweigert.
Jeder Verstoß des Handelsblatts gegen die gerichtliche Entscheidung kann mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro belegt werden.
Binnen weniger Wochen ist dies bereits die dritte Gerichtsentscheidung gegen die Berichterstattung des Handelsblatt-Autors Sönke Iwersen. Insbesondere versucht der Handelsblatt-Autor immer wieder eine Parallele zur insolventen TelDaFax herzustellen, obwohl FlexStrom nachweislich profitabel arbeitet: Für das gerade abgeschlossene Geschäftsjahr 2012 hatte die Unternehmensgruppe einen voraussichtlichen Vorsteuergewinn von mehr als 20 Millionen Euro gemeldet.
Das Landgericht Köln hatte bereits am 14. Dezember 2012 und am 10. Januar 2013 Falschdarstellungen des Handelsblatts durch Einstweilige Verfügungen gestoppt.
FlexStrom-Sprecher Dirk Hempel kündigte an, auch weitere Falschaussagen des Handelsblattes gerichtlich anzugreifen.
LG Köln, Az 28 O 514/12
LG Köln, Az 28 O 545/12
LG München I, Az 9 O 713/13
(Alle drei Verfügungen sind vorläufig vollziehbar, grundsätzlich besteht aber die Möglichkeit eines Widerspruchs. Hiervon hat das Handelsblatt bisher bezüglich der Verfügung vom 14.12.2012 teilweise Gebrauch gemacht, die Verfügung vom 14. Dezember 2012 aber im Übrigen und die Verfügung vom 10. Januar 2013 sogar zu 100 Prozent anerkannt.)
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Die Entscheidung des Landgerichts München (Az 9 O 713/13) verbietet dem Handelsblatt mehrere Falschaussagen zu dem unabhängigen Stromanbieter. Insbesondere hatte das Handelsblatt nach Auffassung des Gerichts unvollständig – und damit falsch – über Streitigkeiten von FlexStrom mit einzelnen Stadtwerken berichtet, „ohne klarstellend hinzuzufügen, dass hiervon nur ein geringer Anteil der Netzbetreiber und der Lieferantenrahmenverträge“ betroffen ist.
Auch das FlexStrom-Verhältnis zu einem Vertriebspartner hatte das Handelsblatt nach Auffassung des Landgerichts München falsch wiedergegeben. Ebenso ist es dem Handelsblatt künftig verboten, den falschen Eindruck zu erwecken, ein FlexStrom-Sprecher habe zu einem bestimmten Sachverhalt eine Stellungnahme verweigert.
Jeder Verstoß des Handelsblatts gegen die gerichtliche Entscheidung kann mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro belegt werden.
Binnen weniger Wochen ist dies bereits die dritte Gerichtsentscheidung gegen die Berichterstattung des Handelsblatt-Autors Sönke Iwersen. Insbesondere versucht der Handelsblatt-Autor immer wieder eine Parallele zur insolventen TelDaFax herzustellen, obwohl FlexStrom nachweislich profitabel arbeitet: Für das gerade abgeschlossene Geschäftsjahr 2012 hatte die Unternehmensgruppe einen voraussichtlichen Vorsteuergewinn von mehr als 20 Millionen Euro gemeldet.
Das Landgericht Köln hatte bereits am 14. Dezember 2012 und am 10. Januar 2013 Falschdarstellungen des Handelsblatts durch Einstweilige Verfügungen gestoppt.
FlexStrom-Sprecher Dirk Hempel kündigte an, auch weitere Falschaussagen des Handelsblattes gerichtlich anzugreifen.
LG Köln, Az 28 O 514/12
LG Köln, Az 28 O 545/12
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(Alle drei Verfügungen sind vorläufig vollziehbar, grundsätzlich besteht aber die Möglichkeit eines Widerspruchs. Hiervon hat das Handelsblatt bisher bezüglich der Verfügung vom 14.12.2012 teilweise Gebrauch gemacht, die Verfügung vom 14. Dezember 2012 aber im Übrigen und die Verfügung vom 10. Januar 2013 sogar zu 100 Prozent anerkannt.)
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FlexStrom Aktiengesellschaft, Herr Dirk Hempel
Reichpietschufer -90 86, 10785 Berlin, -
Tel.: 030 214 998 470; www.FlexStrom-presse.de
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