18.02.2013 08:08 Uhr in Energie & Umwelt und in Wissenschaft & Forschung von Wildtierschutz Deutschland e.V.
Ziel verfehlt: Die Jagd verfehlt den gesetzlichen Auftrag zur Hege
Ziel verfehlt: Die Jagd verfehlt den gesetzlichen Auftrag zur HegeKurzfassung: In der Standortbestimmung zur Jagd des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV) wird die Untrennbarkeit der Hege zur Jagd betont. Die Eckpunkte der Hege sind per Gesetz die Erhaltung eines artenreichen Wildbestandes, die Sicherung der Lebensgrundlagen des Wildes und die Vermeidung von Wildschäden. Die Jagd wird keinem dieser Aspekte gerecht.
[Wildtierschutz Deutschland e.V. - 18.02.2013] Zum Bundesjägertag 2012 hat der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) ein Diskussionspapier zur Standortbestimmung der Jagd vorgelegt. Nachfolgend unser Kommentar zum
DJV-Standpunkt 2
"Mit dem Jagdrecht untrennbar verbunden ist die Pflicht zur Hege. Sie obliegt den Jagdausübungsberechtigten, Bewirtschaftern und Grundeigentümern gemeinsam."
Dazu erklärt Wildtierschutz Deutschland:
Das Jagdgesetz verpflichtet den Jäger zur Hege. Die Jagd ist den Zielen der Hege allerdings noch nie gerecht geworden. Weil die Jagd den Hegeauftrag überhaupt nicht erfüllen kann und dieser zu vielen Missverständnissen führt, sollte die Hege vom Jagdrecht getrennt und neu definiert werden, zum Beispiel im Umweltrecht.
Begründung:
Richtig ist, dass die Pflicht zur Hege derzeit noch mit dem Jagdrecht verbunden ist. Sie obliegt ausschließlich dem Jagdausübungs-berechtigten. Allerdings wird die sogenannte Hege nicht ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht. Sie kann ihm gar nicht gerecht werden.
Ziele der Hege sind nämlich
a) einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten,
b) die Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern und
c) Wildschäden zu vermeiden.
Die Jagd hat so gut wie keinen Einfluss auf Artenreichtum, insbesondere deshalb, weil die Jagd es überhaupt nicht vermag die Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern. Dort, wo den Tieren die Lebensräume zum Beispiel durch die Landwirtschaft genommen werden, kann man sich keine Artenvielfalt zusammenschießen.
Artenvielfalt kann sich insbesondere dort entwickeln, wo entsprechende Lebensräume noch vorhanden sind und die Jagd weitgehend ruht. Ein Beispiel ist der Kanton Genf, wo seit 1974 mit wenigen Ausnahmen ein Jagdverbot besteht. Dort hat die Biodiversität seitdem enorm zugenommen. Einen artenreichen und gesunden Wildbestand kennt man auch aus vielen anderen jagdfreien Nationalparks in Europa und in anderen Ländern der Welt.
In Deutschland gibt keine zentrale statistische Erhebung zu Wildschäden. Obwohl es hierzulande inzwischen etwa 340.000 Jagdscheininhaber gibt, hat sich die Wildschadensituation in den vergangenen Jahrzehnten nie signifikant verändert.
Wildschäden wird es immer geben, wie es Gewitter, Frost und Hagelstürme geben wird. Die Jagd ist dagegen vollkommen machtlos, möglicherweise macht sie es gar schlimmer als es sein könnte.
Aber um welche Dimensionen geht es eigentlich, wenn wir von Wildschäden sprechen? Beispiel Weinbau: In Rheinland-Pfalz, dem Bundesland mit den größten Weinanbauflächen, beläuft sich der Wert des produzierten Weins pro Jahr aktuell auf etwa 1,2 Mrd. Euro. Auf das Schadenkonto von Wildschweinen geht davon in 2012 gerade einmal ein verschwindend geringer Anteil von 0,2 Prozent!
Landwirte erhalten in Deutschland übrigens jährliche Subventionen von etwa 12 Mrd. Euro. Die Summe aller Wildschäden dürfte auch in dieser Relation marginal sein!
Der Gesetzgeber würde also nichts falsch machen, wenn er die Hegeverpflichtung vom Jagdrecht trennen würde. Allzu oft wird sie als Auftrag zum Mästen des Schalenwildes (Rehe, Wildschweine u.a.) missverstanden oder hält als Rechtfertigung für die Jagd her. Die Ziele der Hege, wie das Gesetz sie definiert, wurden von der Jagd noch nie erfüllt.
DJV-Standpunkt 2
"Mit dem Jagdrecht untrennbar verbunden ist die Pflicht zur Hege. Sie obliegt den Jagdausübungsberechtigten, Bewirtschaftern und Grundeigentümern gemeinsam."
Dazu erklärt Wildtierschutz Deutschland:
Das Jagdgesetz verpflichtet den Jäger zur Hege. Die Jagd ist den Zielen der Hege allerdings noch nie gerecht geworden. Weil die Jagd den Hegeauftrag überhaupt nicht erfüllen kann und dieser zu vielen Missverständnissen führt, sollte die Hege vom Jagdrecht getrennt und neu definiert werden, zum Beispiel im Umweltrecht.
Begründung:
Richtig ist, dass die Pflicht zur Hege derzeit noch mit dem Jagdrecht verbunden ist. Sie obliegt ausschließlich dem Jagdausübungs-berechtigten. Allerdings wird die sogenannte Hege nicht ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht. Sie kann ihm gar nicht gerecht werden.
Ziele der Hege sind nämlich
a) einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten,
b) die Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern und
c) Wildschäden zu vermeiden.
Die Jagd hat so gut wie keinen Einfluss auf Artenreichtum, insbesondere deshalb, weil die Jagd es überhaupt nicht vermag die Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern. Dort, wo den Tieren die Lebensräume zum Beispiel durch die Landwirtschaft genommen werden, kann man sich keine Artenvielfalt zusammenschießen.
Artenvielfalt kann sich insbesondere dort entwickeln, wo entsprechende Lebensräume noch vorhanden sind und die Jagd weitgehend ruht. Ein Beispiel ist der Kanton Genf, wo seit 1974 mit wenigen Ausnahmen ein Jagdverbot besteht. Dort hat die Biodiversität seitdem enorm zugenommen. Einen artenreichen und gesunden Wildbestand kennt man auch aus vielen anderen jagdfreien Nationalparks in Europa und in anderen Ländern der Welt.
In Deutschland gibt keine zentrale statistische Erhebung zu Wildschäden. Obwohl es hierzulande inzwischen etwa 340.000 Jagdscheininhaber gibt, hat sich die Wildschadensituation in den vergangenen Jahrzehnten nie signifikant verändert.
Wildschäden wird es immer geben, wie es Gewitter, Frost und Hagelstürme geben wird. Die Jagd ist dagegen vollkommen machtlos, möglicherweise macht sie es gar schlimmer als es sein könnte.
Aber um welche Dimensionen geht es eigentlich, wenn wir von Wildschäden sprechen? Beispiel Weinbau: In Rheinland-Pfalz, dem Bundesland mit den größten Weinanbauflächen, beläuft sich der Wert des produzierten Weins pro Jahr aktuell auf etwa 1,2 Mrd. Euro. Auf das Schadenkonto von Wildschweinen geht davon in 2012 gerade einmal ein verschwindend geringer Anteil von 0,2 Prozent!
Landwirte erhalten in Deutschland übrigens jährliche Subventionen von etwa 12 Mrd. Euro. Die Summe aller Wildschäden dürfte auch in dieser Relation marginal sein!
Der Gesetzgeber würde also nichts falsch machen, wenn er die Hegeverpflichtung vom Jagdrecht trennen würde. Allzu oft wird sie als Auftrag zum Mästen des Schalenwildes (Rehe, Wildschweine u.a.) missverstanden oder hält als Rechtfertigung für die Jagd her. Die Ziele der Hege, wie das Gesetz sie definiert, wurden von der Jagd noch nie erfüllt.
Weitere Informationen
Wildtierschutz Deutschland e.V., Herr Lovis Kauertz
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim, Deutschland
Tel.: 0177 7230086; http://www.wildtierschutz-deutschland.de/
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim, Deutschland
Tel.: 0177 7230086; http://www.wildtierschutz-deutschland.de/
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Autor der Pressemeldung "Ziel verfehlt: Die Jagd verfehlt den gesetzlichen Auftrag zur Hege" ist Wildtierschutz Deutschland e.V., vertreten durch Lovis Kauertz.