18.02.2013 16:01 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU/CSU-Fraktion
Bei der Armutsmigration sind vor allem Länder und Kommunen in der Pflicht
Kurzfassung: Bei der Armutsmigration sind vor allem Länder und Kommunen in der PflichtVorhandenes rechtliches und finanzielles Instrumentarium voll ausschöpfenDie Kommunen klagen über die Folgen der Armutsmigra ...
[CDU/CSU-Fraktion - 18.02.2013] Bei der Armutsmigration sind vor allem Länder und Kommunen in der Pflicht
Vorhandenes rechtliches und finanzielles Instrumentarium voll ausschöpfen
Die Kommunen klagen über die Folgen der Armutsmigration aus Bulgarien und Rumänien. Ab dem 1. Januar 2014 gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für diese beiden EU-Länder. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl:
"Die Armutszuwanderung - vor allem aus Rumänien und Bulgarien - nach Deutschland ist ein sehr ernst zu nehmendes Problem. Die Bedingungen des Beitritts dieser beiden Länder zur Europäischen Union hat die rot-grüne Bundesregierung, die vor 2005 im Amt war, zu verantworten. Sie hätte sich für strengere Auflagen einsetzen müssen. Das extreme Wohlstandsgefälle zwischen Bulgarien und Rumänien auf der einen Seite und der restlichen EU auf der anderen Seite war für die Regierung Gerhard Schröder schon damals erkennbar und hätte zu entsprechenden Klauseln im Beitrittsvertrag führen müssen.
Mit gutem Grund haben die von Bundeskanzlerin Angela Merkel geführten Bundesregierungen die Übergangsfristen für diese EU-Staaten bis zum Inkrafttreten der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit ausgeschöpft. Bislang dürfen im Grundsatz nur Selbstständige aus Rumänien und Bulgarien von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen. Die Freizügigkeit gilt für Arbeitnehmer bislang noch nicht.
Im Kern brauchen wir keine neuen nationalen Gesetze, sondern die konsequente Anwendung der bestehenden. Länder und Kommunen sind gefordert, das vorhandene rechtliche und finanzielle Instrumentarium voll auszuschöpfen.
So muss Scheinselbstständigkeit bei der Gewerbeanmeldung in den Kommunen konsequent bekämpft werden. Sozialhilfebetrug muss mit Nachdruck verfolgt werden. Dafür sind die Länder zuständig. Die Ausländerbehörden der Länder müssen bei Ausstellung der Anmeldebescheinigung für EU-Bürger die Glaubhaftmachung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen verlangen und die Angaben auch tatsächlich überprüfen, wenn Zweifel bestehen. Aber auch der Zoll ist gefordert, verstärkt gegen Schwarzarbeit der Armutsmigranten vorzugehen.
Die Länder sollten im Bundesrat endlich der Wiedereinführung der Vermieterbestätigung bei An-, Ab- und Ummeldungen zustimmen, um Scheinanmeldungen zu verhindern und Massenunterbringung in Privatwohnungen einzudämmen.
Armutsmigration verschlimmert die soziale Lage in den Herkunftsstaaten und verlagert das Problem in Zielländer wie Deutschland. Rumänien und Bulgarien sind in der Pflicht, die seit langem verfügbaren Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds abzurufen, um den Betroffenen in ihren Herkunftsländern zu helfen und die Not, die zur Migration führt, zu lindern."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-52267
Telefax: 030/227-56115
Mail: fraktion@cducsu.de
URL: http://www.cducsu.de
Vorhandenes rechtliches und finanzielles Instrumentarium voll ausschöpfen
Die Kommunen klagen über die Folgen der Armutsmigration aus Bulgarien und Rumänien. Ab dem 1. Januar 2014 gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für diese beiden EU-Länder. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl:
"Die Armutszuwanderung - vor allem aus Rumänien und Bulgarien - nach Deutschland ist ein sehr ernst zu nehmendes Problem. Die Bedingungen des Beitritts dieser beiden Länder zur Europäischen Union hat die rot-grüne Bundesregierung, die vor 2005 im Amt war, zu verantworten. Sie hätte sich für strengere Auflagen einsetzen müssen. Das extreme Wohlstandsgefälle zwischen Bulgarien und Rumänien auf der einen Seite und der restlichen EU auf der anderen Seite war für die Regierung Gerhard Schröder schon damals erkennbar und hätte zu entsprechenden Klauseln im Beitrittsvertrag führen müssen.
Mit gutem Grund haben die von Bundeskanzlerin Angela Merkel geführten Bundesregierungen die Übergangsfristen für diese EU-Staaten bis zum Inkrafttreten der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit ausgeschöpft. Bislang dürfen im Grundsatz nur Selbstständige aus Rumänien und Bulgarien von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen. Die Freizügigkeit gilt für Arbeitnehmer bislang noch nicht.
Im Kern brauchen wir keine neuen nationalen Gesetze, sondern die konsequente Anwendung der bestehenden. Länder und Kommunen sind gefordert, das vorhandene rechtliche und finanzielle Instrumentarium voll auszuschöpfen.
So muss Scheinselbstständigkeit bei der Gewerbeanmeldung in den Kommunen konsequent bekämpft werden. Sozialhilfebetrug muss mit Nachdruck verfolgt werden. Dafür sind die Länder zuständig. Die Ausländerbehörden der Länder müssen bei Ausstellung der Anmeldebescheinigung für EU-Bürger die Glaubhaftmachung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen verlangen und die Angaben auch tatsächlich überprüfen, wenn Zweifel bestehen. Aber auch der Zoll ist gefordert, verstärkt gegen Schwarzarbeit der Armutsmigranten vorzugehen.
Die Länder sollten im Bundesrat endlich der Wiedereinführung der Vermieterbestätigung bei An-, Ab- und Ummeldungen zustimmen, um Scheinanmeldungen zu verhindern und Massenunterbringung in Privatwohnungen einzudämmen.
Armutsmigration verschlimmert die soziale Lage in den Herkunftsstaaten und verlagert das Problem in Zielländer wie Deutschland. Rumänien und Bulgarien sind in der Pflicht, die seit langem verfügbaren Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds abzurufen, um den Betroffenen in ihren Herkunftsländern zu helfen und die Not, die zur Migration führt, zu lindern."
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