Weiberfastnacht im Deutschen Bundestag

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 02.03.2011
Pressemitteilung vom: 02.03.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: Am Donnerstag, 3. März 2011, ab 16 Uhr ist es wieder soweit: Die Anhänger und Freunde närrischer Aktivitäten in der Verwaltung des Deutschen Bundestages starten an diesem Tag in die heiße Phase der fünften Jahreszeit. Der Personalrat der ...

[Deutscher Bundestag - 02.03.2011] Weiberfastnacht im Deutschen Bundestag


Am Donnerstag, 3. März 2011, ab 16 Uhr ist es wieder soweit: Die Anhänger und Freunde närrischer Aktivitäten in der Verwaltung des Deutschen Bundestages starten an diesem Tag in die heiße Phase der fünften Jahreszeit. Der Personalrat der Bundestagsverwaltung lädt die Kolleginnen und Kollegen aus den Verwaltungen und den Abgeordnetenbüros in das Casino im Jakob-Kaiser-Haus zur Karnevalsparty ein. Höhepunkt ist der Empfang des Berliner Prinzenpaares. Karnevalsvereine, Gesangs- und Tanzgruppen werden für ein abwechslungsreiches Programm sorgen.
Der Direktor beim Deutschen Bundestag, Staatssekretär Harro Semmler, wird das Berliner Prinzenpaar um 17 Uhr begrüßen.


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Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.

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