GRP Rainer LLP

Missbräuchliche Abmahnung von Urheberrechtsverletzung muss bei Klage nicht zur Unzulässigkeit führen
740x317 Pixel - Dateigröße: 22,46 Kb
Laut einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) soll eine missbräuchliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung kein Erlöschen des Unterlassungsanspruchs zur Folge haben. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/71988

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Missbräuchliche Abmahnung von Urheberrechtsverletzung muss bei Klage nicht zur Unzulässigkeit führen" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Missbräuchliche Abmahnung von Urheberrechtsverletzung muss bei Klage nicht zur Unzulässigkeit führen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.