19.02.2013 09:05 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Laut einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) soll eine missbräuchliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung kein Erlöschen des Unterlassungsanspruchs zur Folge haben.
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Die Pressemeldung "Missbräuchliche Abmahnung von Urheberrechtsverletzung muss bei Klage nicht zur Unzulässigkeit führen" unterliegt dem Urheberrecht.
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Autor der Pressemeldung "Missbräuchliche Abmahnung von Urheberrechtsverletzung muss bei Klage nicht zur Unzulässigkeit führen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.