19.02.2013 10:37 Uhr in Gesellschaft & Familie von Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Antidiskriminierungsstelle des Bundes begrüßt Urteil zur Sukzessivadoption
Kurzfassung: Antidiskriminierungsstelle des Bundes begrüßt Urteil zur SukzessivadoptionLüders: "Unerträglich, dass Gleichbehandlung immer erst in Karlsruhe erstritten werden muss"Die Leiterin der Antidiskrimin ...
[Antidiskriminierungsstelle des Bundes - 19.02.2013] Antidiskriminierungsstelle des Bundes begrüßt Urteil zur Sukzessivadoption
Lüders: "Unerträglich, dass Gleichbehandlung immer erst in Karlsruhe erstritten werden muss"
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption begrüßt. "Die Rechte homosexueller Paare und ihrer angenommenen Kinder werden damit deutlich gestärkt", sagte Lüders am Dienstag in Berlin. Lüders erinnerte daran, dass das Verfassungsgericht in der Vergangenheit den Gesetzgeber wiederholt dazu aufgefordert hat, Ungleichbehandlungen eingetragener Lebenspartnerschaften nachträglich zu korrigieren, etwa bei der Erbschaftsteuer
und beim Familienzuschlag für Beamte. "Ich finde es mittlerweile unerträglich, dass homosexuelle Menschen ihr Recht auf Gleichbehandlung immer wieder erst vor dem Verfassungsgericht erstreiten müssen. Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzgeber Ungleichbehandlungen künftig von sich aus beseitigt - ohne Weisung aus Karlsruhe", sagte Lüders.
Im vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelten Fall ging es nicht um die Frage, ob beide Lebenspartner gemeinsam ein Kind adoptieren dürfen - was nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich ist - sondern um die Frage, ob Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft die adoptierten Kinder ihrer Partner ebenfalls adoptieren können (Sukzessivadoption). Bisher konnten Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft lediglich die leiblichen Kinder ihrer Partner adoptieren. Die bisherige Rechtslage unterschied in Bezug auf Lebenspartner also zwischen eigenen und von einem Partner adoptierten Kindern. Eheleute haben beide Möglichkeiten der Adoption.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
www.antidiskriminierungsstelle.de
Kontakt:
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Pressestelle
Sebastian Bickerich
Kristin Döge
Tel.: 03018 555-1805
Fax: 03018 555-41805
presse@ads.bund.de
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Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption begrüßt. "Die Rechte homosexueller Paare und ihrer angenommenen Kinder werden damit deutlich gestärkt", sagte Lüders am Dienstag in Berlin. Lüders erinnerte daran, dass das Verfassungsgericht in der Vergangenheit den Gesetzgeber wiederholt dazu aufgefordert hat, Ungleichbehandlungen eingetragener Lebenspartnerschaften nachträglich zu korrigieren, etwa bei der Erbschaftsteuer
und beim Familienzuschlag für Beamte. "Ich finde es mittlerweile unerträglich, dass homosexuelle Menschen ihr Recht auf Gleichbehandlung immer wieder erst vor dem Verfassungsgericht erstreiten müssen. Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzgeber Ungleichbehandlungen künftig von sich aus beseitigt - ohne Weisung aus Karlsruhe", sagte Lüders.
Im vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelten Fall ging es nicht um die Frage, ob beide Lebenspartner gemeinsam ein Kind adoptieren dürfen - was nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich ist - sondern um die Frage, ob Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft die adoptierten Kinder ihrer Partner ebenfalls adoptieren können (Sukzessivadoption). Bisher konnten Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft lediglich die leiblichen Kinder ihrer Partner adoptieren. Die bisherige Rechtslage unterschied in Bezug auf Lebenspartner also zwischen eigenen und von einem Partner adoptierten Kindern. Eheleute haben beide Möglichkeiten der Adoption.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
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