19.02.2013 13:01 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU/CSU-Fraktion
Gesetz der SPD zur Entgeltgleichheit von Frauen und Männern führt nicht zum Ziel
Kurzfassung: Gesetz der SPD zur Entgeltgleichheit von Frauen und Männern führt nicht zum ZielHandlungsbedarf ist unbestrittenIm Deutschen Bundestag fand am gestrigen Montag eine gemeinsame Anhörung des Familien ...
[CDU/CSU-Fraktion - 19.02.2013] Gesetz der SPD zur Entgeltgleichheit von Frauen und Männern führt nicht zum Ziel
Handlungsbedarf ist unbestritten
Im Deutschen Bundestag fand am gestrigen Montag eine gemeinsame Anhörung des Familienausschusses sowie des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Thema Entgeltgleichheit von Frauen und Männern statt. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach:
"Der Unterschied in der Entlohnung von Frauen und Männern beträgt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland 23 Prozent - beziehungsweise acht Prozent, wenn nur Männer und Frauen auf vergleichbaren Positionen einander gegenübergestellt werden. Unabhängig von den Kriterien, die zur Bestimmung der Höhe der sogenannten Lohnlücke herangezogen werden, kann man jedoch nicht bestreiten, dass Frauen beim Entgelt diskriminiert werden. Der Handlungsbedarf ist daher unbestritten. Der Gesetzentwurf, den die SPD vorgelegt hat, verursacht allerdings hauptsächlich Bürokratiekosten und Verwaltungsaufwand. Zudem wurde die Wirksamkeit des Gesetzes in der Anhörung stark bezweifelt.
Die Union ist der Ansicht, dass der Gesetzentwurf der SPD die Tarifautonomie in unzulässiger Weise einschränkt. Selbstverständlich müssen sich die Tarifparteien bei der Lohnfindung an die geltenden Gleichheitssätze halten. Die Bewertung der Arbeit ist jedoch ein Kernbestandteil der Tarifautonomie: Den Tarifparteien wird hierbei eine eigene Einschätzung zugestanden.
Wir setzen darauf, Frauen durch geeignete Rahmenbedingungen im Erwerbsleben zu unterstützen. An erster Stelle steht hierbei der Ausbau der Kinderbetreuung, den wir mit Hochdruck vorantreiben. Zudem appellieren wir an die Tarifpartner, Regelungen zu vermeiden, die zwar im rechtlichen Sinne nicht diskriminieren, Lohnungleichheit aber faktisch verfestigen. Diese Fälle - wenn beispielsweise der Aufstieg in eine höhere Entgeltgruppe dadurch verzögert wird, dass Mütter die Elternzeit in Anspruch nehmen - übersieht der vorliegende Gesetzentwurf."
Handlungsbedarf ist unbestritten
Im Deutschen Bundestag fand am gestrigen Montag eine gemeinsame Anhörung des Familienausschusses sowie des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Thema Entgeltgleichheit von Frauen und Männern statt. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach:
"Der Unterschied in der Entlohnung von Frauen und Männern beträgt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland 23 Prozent - beziehungsweise acht Prozent, wenn nur Männer und Frauen auf vergleichbaren Positionen einander gegenübergestellt werden. Unabhängig von den Kriterien, die zur Bestimmung der Höhe der sogenannten Lohnlücke herangezogen werden, kann man jedoch nicht bestreiten, dass Frauen beim Entgelt diskriminiert werden. Der Handlungsbedarf ist daher unbestritten. Der Gesetzentwurf, den die SPD vorgelegt hat, verursacht allerdings hauptsächlich Bürokratiekosten und Verwaltungsaufwand. Zudem wurde die Wirksamkeit des Gesetzes in der Anhörung stark bezweifelt.
Die Union ist der Ansicht, dass der Gesetzentwurf der SPD die Tarifautonomie in unzulässiger Weise einschränkt. Selbstverständlich müssen sich die Tarifparteien bei der Lohnfindung an die geltenden Gleichheitssätze halten. Die Bewertung der Arbeit ist jedoch ein Kernbestandteil der Tarifautonomie: Den Tarifparteien wird hierbei eine eigene Einschätzung zugestanden.
Wir setzen darauf, Frauen durch geeignete Rahmenbedingungen im Erwerbsleben zu unterstützen. An erster Stelle steht hierbei der Ausbau der Kinderbetreuung, den wir mit Hochdruck vorantreiben. Zudem appellieren wir an die Tarifpartner, Regelungen zu vermeiden, die zwar im rechtlichen Sinne nicht diskriminieren, Lohnungleichheit aber faktisch verfestigen. Diese Fälle - wenn beispielsweise der Aufstieg in eine höhere Entgeltgruppe dadurch verzögert wird, dass Mütter die Elternzeit in Anspruch nehmen - übersieht der vorliegende Gesetzentwurf."
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