20.02.2013 09:18 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Dem Verkäufer eines Hauses, der einen bestehenden Mangel nicht vollständig und korrekt beschreibt, hilft unter Umständen kein Gewährleistungsausschluss: Bei Arglist haftet er auf trotzdem.
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Autor der Pressemeldung "Arglist beim Hausverkauf" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.