20.02.2013 10:09 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsrichter a. D. Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof feiert seinen 70. Geburtstag
Kurzfassung: Bundesverfassungsrichter a. D. Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof feiert seinen 70. Geburtstag Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Paul Kirchhof vollendet am Donnerstag, dem ...
[Bundesverfassungsgericht - 20.02.2013] Bundesverfassungsrichter a. D. Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof feiert seinen 70. Geburtstag
Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Paul Kirchhof vollendet am Donnerstag, dem 21. Februar 2013, sein 70. Lebensjahr. Er gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Zweiten Senats vom 16. November 1987 bis zum 16. Dezember 1999 an.
Prof. Dr. Paul Kirchhof studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und München, wo er 1968 promoviert wurde. Im Jahr 1974 habilitierte er sich an der Universität Heidelberg mit einer Arbeit zum Thema "Verwalten durch mittelbares Einwirken".
Von 1975 bis 1981 wirkte Prof. Dr. Paul Kirchhof an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster als ordentlicher Universitätsprofessor für öffentliches Recht und Direktor des Instituts für Steuerrecht. Zudem hatte er von 1976 bis 1978 das Amt des Prorektors dieser Universität inne. Im Jahr 1981 wechselte er an die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und wurde Direktor des dortigen Instituts für Finanz- und Steuerrecht.
Das Dezernat von Prof. Dr. Paul Kirchhof am Bundesverfassungsgericht umfasste unter anderem das Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht, das Abgaben- und Steuerrecht sowie die Verfahren, bei denen die Auslegung von Völker- und Europarecht von erheblicher Bedeutung ist.
Als Berichterstatter wirkte er an zahlreichen Grundsatzentscheidungen des Zweiten Senats mit, unter anderem am Maastricht-Urteil (BVerfGE 89, 155) und an der Euro-Entscheidung (BVerfGE 97, 350). Darüber hinaus bereitete er eine Reihe von bedeutenden Entscheidungen mit Bezug zum Steuer- und Finanzverfassungsrecht vor, beispielsweise zur Verfassungswidrigkeit der Vermögensteuer (BVerfGE 93, 121), zum Existenzminimum für Kinder (BVerfGE 99, 246; 99, 268 und 99, 273) sowie zum Länderfinanzausgleich (BVerfGE 86, 148 und 101, 158).
Nach seinem Ausscheiden beim Bundesverfassungsgericht ist Prof. Dr. Paul Kirchhof weiterhin als Universitätsprofessor und Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg tätig. Er leitet darüber hinaus die dort ansässige Forschungsgruppe Bundessteuergesetzbuch.
In den Jahren 2004 und 2006 war er jeweils Präsident des Deutschen Juristentages. Er ist zudem Mitherausgeber des Handbuchs des deutschen Staatsrechts und eines Kommentars zum Einkommensteuerrecht.
Prof. Dr. Paul Kirchhof hat zahlreiche Ehrungen und Auszeichnungen empfangen, unter anderem im Jahr 1999 das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband sowie im Jahr 2006 die Ehrendoktorwürde der Universität Osnabrück, seiner Heimatstadt.
Er ist verheiratet und hat vier Kinder.
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: 0721/91010
Telefax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
URL: http://www.bundesverfassungsgericht.de
Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Paul Kirchhof vollendet am Donnerstag, dem 21. Februar 2013, sein 70. Lebensjahr. Er gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Zweiten Senats vom 16. November 1987 bis zum 16. Dezember 1999 an.
Prof. Dr. Paul Kirchhof studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und München, wo er 1968 promoviert wurde. Im Jahr 1974 habilitierte er sich an der Universität Heidelberg mit einer Arbeit zum Thema "Verwalten durch mittelbares Einwirken".
Von 1975 bis 1981 wirkte Prof. Dr. Paul Kirchhof an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster als ordentlicher Universitätsprofessor für öffentliches Recht und Direktor des Instituts für Steuerrecht. Zudem hatte er von 1976 bis 1978 das Amt des Prorektors dieser Universität inne. Im Jahr 1981 wechselte er an die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und wurde Direktor des dortigen Instituts für Finanz- und Steuerrecht.
Das Dezernat von Prof. Dr. Paul Kirchhof am Bundesverfassungsgericht umfasste unter anderem das Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht, das Abgaben- und Steuerrecht sowie die Verfahren, bei denen die Auslegung von Völker- und Europarecht von erheblicher Bedeutung ist.
Als Berichterstatter wirkte er an zahlreichen Grundsatzentscheidungen des Zweiten Senats mit, unter anderem am Maastricht-Urteil (BVerfGE 89, 155) und an der Euro-Entscheidung (BVerfGE 97, 350). Darüber hinaus bereitete er eine Reihe von bedeutenden Entscheidungen mit Bezug zum Steuer- und Finanzverfassungsrecht vor, beispielsweise zur Verfassungswidrigkeit der Vermögensteuer (BVerfGE 93, 121), zum Existenzminimum für Kinder (BVerfGE 99, 246; 99, 268 und 99, 273) sowie zum Länderfinanzausgleich (BVerfGE 86, 148 und 101, 158).
Nach seinem Ausscheiden beim Bundesverfassungsgericht ist Prof. Dr. Paul Kirchhof weiterhin als Universitätsprofessor und Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg tätig. Er leitet darüber hinaus die dort ansässige Forschungsgruppe Bundessteuergesetzbuch.
In den Jahren 2004 und 2006 war er jeweils Präsident des Deutschen Juristentages. Er ist zudem Mitherausgeber des Handbuchs des deutschen Staatsrechts und eines Kommentars zum Einkommensteuerrecht.
Prof. Dr. Paul Kirchhof hat zahlreiche Ehrungen und Auszeichnungen empfangen, unter anderem im Jahr 1999 das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband sowie im Jahr 2006 die Ehrendoktorwürde der Universität Osnabrück, seiner Heimatstadt.
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, 76131 Karlsruhe, Deutschland
Tel.: 0721/91010; http://www.bundesverfassungsgericht.de
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