Rösler gratuliert Sachverständigenrat zum 50-jährigen Bestehen

Kurzfassung: Rösler gratuliert Sachverständigenrat zum 50-jährigen Bestehen Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, würdigt heute in einer Rede das 50-jährige Bestehen des Sac ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 20.02.2013] Rösler gratuliert Sachverständigenrat zum 50-jährigen Bestehen

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, würdigt heute in einer Rede das 50-jährige Bestehen des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Aus Anlass dieses Jubiläums hat der Sachverständigenrat zu einer Festveranstaltung in Berlin eingeladen.
Bundesminister Rösler: "50 Jahre Sachverständigenrat - dieses Jubiläum steht für ein halbes Jahrhundert unabhängiger und fundierter Analyse der Wirtschaftspolitik in Deutschland. Die jährlichen Gutachten geben Politik und Wirtschaft, aber auch den Menschen in Deutschland Rat und Orientierung. Der Sachverständigenrat ist aber nicht nur ein wichtiger Ratgeber, sondern zugleich Mahner der Politik. Er scheut sich nicht, auch unbequeme Aspekte anzusprechen. So hat er schon früh Strukturreformen und eine langfristig angelegte Konsolidierung der öffentlichen Haushalte gefordert. Die Erfolge der letzten Jahre in Deutschland zeigen, wie richtig der Rat mit diesen Forderungen lag. Auch für künftige Herausforderungen, wie etwa eine markwirtschaftliche Umsetzung der Energiewende oder die Gestaltung der Zukunft Europas, brauchen wir die Expertise des Rates. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit."
Die Arbeit des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung seit 1963 folgt einem gesetzlichen Auftrag. Seine Aufgabe ist es, die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland zu beobachten und zu analysieren sowie zur Erleichterung der Urteilsbildung bei allen wirtschaftspolitisch verantwortlichen Instanzen und der Öffentlichkeit beizutragen. Der Sachverständigenrat veröffentlicht im November jedes Jahres ein Gutachten. Die Bundesregierung nimmt dazu in ihren Jahreswirtschaftsberichten Stellung. Der Rat kann zudem, sofern aktuelle Entwicklungen es erfordern, Sondergutachten erstellen. Er ist in seiner Tätigkeit unabhängig.

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