20.02.2013 16:12 Uhr in Medien & Presse von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
DJV kritisiert Richterspruch zum Auskunftsrecht
Kurzfassung: DJV kritisiert Richterspruch zum AuskunftsrechtLeipzig, 20.02.2013 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Auskunftsrecht der Journalisten kritisie ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 20.02.2013] DJV kritisiert Richterspruch zum Auskunftsrecht
Leipzig, 20.02.2013 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Auskunftsrecht der Journalisten kritisiert. "Mit dem Richterspruch können Bundesbehörden Informationen zurückhalten und kritische Recherchen blockieren", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Das Urteil lädt alle Bundesbehörden geradezu ein, bei unbequemen Fragen künftig zu mauern." Es sei mit der in der Verfassung garantierten Pressefreiheit nicht zu vereinbaren.
Das Gericht hatte am heutigen Mittwoch über den Fall eines Journalisten der Bild-Zeitung verhandelt, dem der Bundesnachrichtendienst Informationen über die Nazi-Vergangenheit von BND-Mitarbeitern verweigert hatte. Mit Unterstützung des DJV hatte der Journalist das Auskunftsrecht der Medien eingeklagt. Dieses Recht leite sich gegenüber Bundesbehörden aus der in der Verfassung garantierten Pressefreiheit ab, hatte der DJV im Vorfeld argumentiert. Dem schlossen sich die Leipziger Richter jedoch nicht an. Sie gründeten ihr Urteil darauf, dass es an der entsprechenden Gesetzgebung des Bundes fehle, die ein Auskunftsrecht für Journalisten vorsehe. Die Garantie der Pressefreiheit durch die Verfassung sehe nur einen Mindeststandard an Auskünften vor.
Der DJV-Vorsitzende kündigte an, nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung verfassungsrechtliche Konsequenzen prüfen zu wollen.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Leipzig, 20.02.2013 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Auskunftsrecht der Journalisten kritisiert. "Mit dem Richterspruch können Bundesbehörden Informationen zurückhalten und kritische Recherchen blockieren", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Das Urteil lädt alle Bundesbehörden geradezu ein, bei unbequemen Fragen künftig zu mauern." Es sei mit der in der Verfassung garantierten Pressefreiheit nicht zu vereinbaren.
Das Gericht hatte am heutigen Mittwoch über den Fall eines Journalisten der Bild-Zeitung verhandelt, dem der Bundesnachrichtendienst Informationen über die Nazi-Vergangenheit von BND-Mitarbeitern verweigert hatte. Mit Unterstützung des DJV hatte der Journalist das Auskunftsrecht der Medien eingeklagt. Dieses Recht leite sich gegenüber Bundesbehörden aus der in der Verfassung garantierten Pressefreiheit ab, hatte der DJV im Vorfeld argumentiert. Dem schlossen sich die Leipziger Richter jedoch nicht an. Sie gründeten ihr Urteil darauf, dass es an der entsprechenden Gesetzgebung des Bundes fehle, die ein Auskunftsrecht für Journalisten vorsehe. Die Garantie der Pressefreiheit durch die Verfassung sehe nur einen Mindeststandard an Auskünften vor.
Der DJV-Vorsitzende kündigte an, nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung verfassungsrechtliche Konsequenzen prüfen zu wollen.
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