Exportkreditversicherung: Vorrang privater Kurzfristdeckungen vor staatlicher Absicherung - staatliches Einspringen im Krisenfall verbessert

Kurzfassung: Exportkreditversicherung: Vorrang privater Kurzfristdeckungen vor staatlicher Absicherung - staatliches Einspringen im Krisenfall verbessert Die Anfang des Jahres in Kraft getretene "EU-Kommissionsmit ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 20.02.2013] Exportkreditversicherung: Vorrang privater Kurzfristdeckungen vor staatlicher Absicherung - staatliches Einspringen im Krisenfall verbessert

Die Anfang des Jahres in Kraft getretene "EU-Kommissionsmitteilung zur kurzfristigen Exportkreditversicherung" legt fest, dass Exportgeschäfte in EU- und OECD-Kernländer mit Kreditlaufzeiten von bis zu zwei Jahren grundsätzlich marktfähig und deshalb dem privaten Versicherungsmarkt vorbehalten sind. Damit wird eine seit Jahren bewährte Trennlinie des Vorrangs für private Kreditversicherer und eines staatlichen Einspringens nur im Krisenfall beibehalten. Gleichwohl haben die Erfahrungen aus der Wirtschafts- und Finanzkrise 2009/2010 gezeigt, wie wichtig die Ergänzung des privatwirtschaftlichen Angebots durch eine staatliche Exportkreditversicherung in Krisensituationen ist. Die EU-Regelung sieht daher die Möglichkeit vor, EU-/OECD-Länder bei Vorliegen bestimmter objektiver Kriterien temporär als nicht marktfähig einzustufen. Nach entsprechender Feststellung durch die EU-Kommission können Exportgeschäfte mit kurzfristigen Zahlungszielen in die entsprechenden Länder staatlich abgesichert werden. Die staatlichen Exportkreditagenturen sind hier flexibler, weil die Bonitätsanalysen stärker als bei den privaten Versicherern am Einzelfall ausgerichtet sind.
Jährlich werden kurzfristige Exportgeschäfte aus Deutschland im Wert von geschätzt 160-170 Mrd. Euro über Kreditversicherungen gegen Zahlungsausfall abgesichert. Dieses Instrument hat daher eine hohe wirtschaftliche Relevanz. Einziger aktueller Anwendungsfall für ein staatliches Einspringen ist Griechenland. Die EU-Kommission hat bestätigt, dass am privaten Markt weiterhin keine ausreichenden Absicherungen für Griechenlandgeschäfte mit kurzfristigen Zahlungsbedingungen erhältlich sind. Die Bundesregierung stellt deshalb staatliche Hermesabsicherungen für Exporte nach Griechenland mit vernünftiger Risikostruktur zur Verfügung. Die Nachfrage ist groß. Seit Frühjahr 2012 haben deutsche Exporteure rund 1.650 Anträge gestellt. Das übernommene Deckungsvolumen beläuft sich auf rund 312 Mio. Euro. Das Schadensniveau bei der Absicherung griechischer Risiken unterscheidet sich dabei nicht von dem anderer Märkte.

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