21.02.2013 08:49 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Aus dem Transparenzgebot des BGB ergebe sich, dass freiwillige Zusatzzahlungen die der Arbeitgeber gewährt, in den arbeitsvertraglichen Regelungen nicht unklar formuliert sein dürfen.
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Autor der Pressemeldung "Freiwillige Zusatzzahlungen des Arbeitgebers müssen im Arbeitsvertrag klar formuliert sein" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.