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Freiwillige Zusatzzahlungen des Arbeitgebers müssen im Arbeitsvertrag klar formuliert sein
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Aus dem Transparenzgebot des BGB ergebe sich, dass freiwillige Zusatzzahlungen die der Arbeitgeber gewährt, in den arbeitsvertraglichen Regelungen nicht unklar formuliert sein dürfen. ... weiter lesen Quelle
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