21.02.2013 15:55 Uhr in Auto & Motorrad von Auto-Medienportal.Net
ACE fordert begleitetes Fahren auch für Kinder Schwerbehinderter
Kurzfassung: ACE fordert begleitetes Fahren auch für Kinder SchwerbehinderterAuch Schwerbehinderte sollen nach dem Willen des Auto Club Europa (ACE) künftig in ihrem eigenen Auto als Begleitperson eines Fahrschà ...
[Auto-Medienportal.Net - 21.02.2013] ACE fordert begleitetes Fahren auch für Kinder Schwerbehinderter
Auch Schwerbehinderte sollen nach dem Willen des Auto Club Europa (ACE) künftig in ihrem eigenen Auto als Begleitperson eines Fahrschülers fungieren können, ohne dadurch Nachteile zu erleiden. Gesetzlich ist es einem Schwerbehinderten laut Kraftfahrzeugsteuergesetzes derzeit an sich verboten, sein Fahrzeug für Fahrten zu benutzen, die über den eigenen täglichen Bedarf hinaus gehen.
Da beim so genannten begleiteten Fahren allein der 17-jährige Fahrer am Steuer sitze und verantwortlicher Fahrer sei, der Behinderte aber nur weitgehend passive Begleitperson, sei fraglich, ob man solche Fahrten dem Steuerbegünstigten beziehungsweise seiner Haushaltsführung zuordnen kann, gibt der ACE zu bedenken.
Diese Rechtsunsicherheit sollte nach Ansicht des Club beseitigt werden. Auch Schwerbehinderten müsse es möglich sein, als Begleitperson mit dem steuerbegünstigten Fahrzeug am begleiteten Fahren teilzunehmen.
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Auch Schwerbehinderte sollen nach dem Willen des Auto Club Europa (ACE) künftig in ihrem eigenen Auto als Begleitperson eines Fahrschülers fungieren können, ohne dadurch Nachteile zu erleiden. Gesetzlich ist es einem Schwerbehinderten laut Kraftfahrzeugsteuergesetzes derzeit an sich verboten, sein Fahrzeug für Fahrten zu benutzen, die über den eigenen täglichen Bedarf hinaus gehen.
Da beim so genannten begleiteten Fahren allein der 17-jährige Fahrer am Steuer sitze und verantwortlicher Fahrer sei, der Behinderte aber nur weitgehend passive Begleitperson, sei fraglich, ob man solche Fahrten dem Steuerbegünstigten beziehungsweise seiner Haushaltsführung zuordnen kann, gibt der ACE zu bedenken.
Diese Rechtsunsicherheit sollte nach Ansicht des Club beseitigt werden. Auch Schwerbehinderten müsse es möglich sein, als Begleitperson mit dem steuerbegünstigten Fahrzeug am begleiteten Fahren teilzunehmen.
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