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Leiharbeiter sind für das Kündigungsschutzgesetz zu berücksichtigen
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Berechnet ein Unternehmer die Betriebsgröße, um zu erfahren, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anzuwenden ist, so sind Leiharbeiter unter Umständen zu berücksichtigen. ... weiter lesen Quelle
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