22.02.2013 09:04 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Berechnet ein Unternehmer die Betriebsgröße, um zu erfahren, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anzuwenden ist, so sind Leiharbeiter unter Umständen zu berücksichtigen.
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Autor der Pressemeldung "Leiharbeiter sind für das Kündigungsschutzgesetz zu berücksichtigen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.