Konzept zur Entschädigung von Missbrauchsopfern wichtiger Grundstein für die Anerkennung von Unrecht und Leid

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 03.03.2011
Pressemitteilung vom: 03.03.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Die Deutsche Bischofskonferenz und die Deutsche Ordensobernkonferenz haben am 2. März 2011 ein Konzept zur Entschädigung von Missbrauchsopfern vorgelegt. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid ...

[CDU/CSU-Fraktion - 03.03.2011] Konzept zur Entschädigung von Missbrauchsopfern wichtiger Grundstein für die Anerkennung von Unrecht und Leid

Katholische Kirche übernimmt Verantwortung


Die Deutsche Bischofskonferenz und die Deutsche Ordensobernkonferenz haben am 2. März 2011 ein Konzept zur Entschädigung von Missbrauchsopfern vorgelegt. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die katholische Kirche als erste am Runden Tisch gegen Kindesmissbrauch vertretene Institution ein umfassendes Konzept für Entschädigungszahlungen an zur Tatzeit minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs vorgelegt hat.

Das Leid, das den Opfern angetan wurde und bis heute schmerzlich präsent ist, kann zwar nicht in Geld ausgedrückt werden. Allerdings sind Entschädigungszahlungen eine Möglichkeit, das geschehene Unrecht und das Leid der Opfer anzuerkennen. Diesem Anspruch wird die im vorgelegten Konzept konkret genannte Summe von 5.000 Euro gerecht.

Die katholische Kirche signalisiert mit der neuen Regelung, dass sie Verantwortung übernimmt. Das Konzept ist Ausdruck einer ernstlichen und aufrichtigen Mitsorge für Menschen, die durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst verletzt wurden.

Die zugesagte Übernahme der Kosten für Therapien und die Einrichtung eines Präventionsfonds zur Förderung von Präventionsprojekten innerhalb und außerhalb der katholischen Kirche zeugen von einem umfassenden Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs.

Dass sich Personen, die minderjährig Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, mit dem Ziel der Entschädigung bereits ab dem 10. März 2011 an die Missbrauchsbeauftragten in dem jeweiligen Bistum bzw. an den betreffenden Orden wenden können, begrüßen wir, denn es garantiert eine zügige und unbürokratische Umsetzung des Entschädigungsmodells. Hierfür ist auch das auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz eingestellte Antragsformular förderlich."


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