22.02.2013 10:49 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von ADAC

Kältemittel-Konflikt um R1234yf geht weiter – ADAC empfiehlt CO2 als sichere und umweltfreundliche Alternative

Kurzfassung: Kältemittel-Konflikt um R1234yf geht weiter - ADAC empfiehlt CO2 als sichere und umweltfreundliche AlternativeDie Auseinandersetzung der Europäischen Kommission mit den deutschen Autobauern um das r ...
[ADAC - 22.02.2013] Kältemittel-Konflikt um R1234yf geht weiter - ADAC empfiehlt CO2 als sichere und umweltfreundliche Alternative

Die Auseinandersetzung der Europäischen Kommission mit den deutschen Autobauern um das richtige Kältemittel in Pkw-Klimaanlagen geht in die nächste Runde. Nachdem Daimler sich wegen Sicherheitsbedenken (mögliche erhöhte Brandgefahr) weigerte, das Kältemittel R1234yf zu nutzen, lehnte jetzt die EU-Kommission die Anfrage des Bundesverkehrsministeriums um Fristverlängerung für das alte Kältemittel R134a ab. Für den ADAC ist CO2 die geeignete, umweltfreundliche und sichere Alternative im Konflikt um das Kältemittel.
Hintergrund für die Ablehnung der Fristenverlängerung bezüglich der Verwendung des alten Kältemittels R134a durch die EU ist, dass die Verlängerung nur durch die ursprüngliche Nichtverfügbarkeit des neuen Kältemittels begründet war. Die EU-Kommission forderte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) außerdem auf, alle neu zertifizierten Modelle mit dem seit 1. Januar 2013 verbotenen R134a zu benennen und darzulegen, "was die Behörde zu tun gedenke, um die Konformität mit dem Gesetz wiederherzustellen". Doch ein "Schlupfloch" ließ die EU-Kommission offen: In ihrem Brief erbittet sie vom KBA weitere Belege, welche die Sicherheitsbedenken gegen R1234yf fundiert begründen. Eine Frist setzte die EU-Kommission dem KBA dafür nicht.
Der ADAC empfiehlt - wie bereits 2007 vom VDA angekündigt - Klimaanlagen mit dem natürlichen Gas/Kältemittel CO2 als besonders umweltfreundliche und sichere Alternative weiter zu entwickeln und so schnell wie möglich in den Markt zu bringen.
Diese Lösung wird auch seitens des Umweltbundesamts unterstützt. Eine etwaige Erhöhung der Brandgefahr durch das Kältemittel R1234yf kann aus Gründen der bestmöglichen Sicherheit nicht akzeptiert werden.

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