Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten von Deutschland und den USA paraphiert

Kurzfassung: Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten von Deutschland und den USA paraphiertDeutschland und die USA haben gestern Abend ein Abkommen zur Förderung der ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 22.02.2013] Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten von Deutschland und den USA paraphiert

Deutschland und die USA haben gestern Abend ein Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten paraphiert. Das Abkommen verbessert den steuerlichen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der USA und Deutschlands. Das Abkommen schafft auch Rechtssicherheit für die deutschen Finanzinstitute im Verhältnis zum amerikanischen Fiskus.
Das Abkommen beruht auf dem zusammen mit Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien mit den USA ausgehandelten Abkommensmodell über Informationsaustausch beziehungsweise US-amerikanischem Quellensteuer-abzug im Verhältnis zu den USA (siehe hierzu die Pressemitteilung vom 26.07.2012). Es steht im Zusammenhang mit dem als FATCA bekannten Gesetz der Vereinigten Staaten und hat den folgenden Inhalt: Deutschland verpflichtet sich, von den in Deutschland ansässigen Finanzinstituten die Informationen über für US Kunden geführte Konten zu erheben und der US-Behörde zur Verfügung zu stellen. Die USA verpflichten sich im Gegenzug, den deutschen Steuerbehörden Informationen über Zins- und Dividendeneinkünfte zur Verfügung zu stellen, die die US-Steuerbehörde von US Finanzinstituten erhebt. Die USA verpflichten sich, alle in Deutschland ansässigen Finanzinstitute von der Pflicht auszunehmen, mit der US-Steuerbehörde Vereinbarungen abschließen zu müssen, um in den USA Quellensteuereinbehalte unter FATCA zu vermeiden.Beide Seiten werden die Voraussetzung für die baldige Unterzeichnung des Abkommens zu schaffen.

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Bundesministerium der Finanzen (BMF) Kernaufgabe des Bundesministers der Finanzen ist die Gestaltung der Finanzpolitik und die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Ihm kommt damit eine zentrale Steuerungsfunktion innerhalb der Bundesregierung zu. Im Rahmen der vom Bundeskanzler vorgegebenen politischen Richtlinien koordiniert der Bundesfinanzminister die Haushaltsvoranschläge der einzelnen Ministerien und entwirft so den jährlichen Bundeshaushalt. Dabei verfügt der Minister über ein Widerspruchsrecht bei allen finanzpolitischen Entscheidungen der Regierung. So bündelt das Bundesfinanzministerium die finanziellen Belange der Regierung im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik.Im Rahmen der Steuerpolitik sichert die Bundesregierung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates. Dabei muss gewährleistet sein, dass Leistungsanreize und Leistungswille der Bürger und Unternehmen nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Steuerpolitik die Sicherung der ökologischen Grundlagen unseres Gemeinwesens unterstützen.Im Zuge des europäischen Integrations- (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) und des weltweiten Globalisierungsprozesses gewinnt die europäische und internationale Wirtschafts- und Währungspolitik als zusätzlicher Aufgabenschwerpunkt zunehmend an Bedeutung.Darüber hinaus ist das Bundesministerium der Finanzen auch zuständig für die deutschen Postwertzeichen, die Regelung der Kriegsfolgelasten, das Bundesvermögen und den Zoll.
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