22.02.2013 11:04 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten von Deutschland und den USA paraphiert
Kurzfassung: Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten von Deutschland und den USA paraphiertDeutschland und die USA haben gestern Abend ein Abkommen zur Förderung der ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 22.02.2013] Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten von Deutschland und den USA paraphiert
Deutschland und die USA haben gestern Abend ein Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten paraphiert. Das Abkommen verbessert den steuerlichen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der USA und Deutschlands. Das Abkommen schafft auch Rechtssicherheit für die deutschen Finanzinstitute im Verhältnis zum amerikanischen Fiskus.
Das Abkommen beruht auf dem zusammen mit Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien mit den USA ausgehandelten Abkommensmodell über Informationsaustausch beziehungsweise US-amerikanischem Quellensteuer-abzug im Verhältnis zu den USA (siehe hierzu die Pressemitteilung vom 26.07.2012). Es steht im Zusammenhang mit dem als FATCA bekannten Gesetz der Vereinigten Staaten und hat den folgenden Inhalt: Deutschland verpflichtet sich, von den in Deutschland ansässigen Finanzinstituten die Informationen über für US Kunden geführte Konten zu erheben und der US-Behörde zur Verfügung zu stellen. Die USA verpflichten sich im Gegenzug, den deutschen Steuerbehörden Informationen über Zins- und Dividendeneinkünfte zur Verfügung zu stellen, die die US-Steuerbehörde von US Finanzinstituten erhebt. Die USA verpflichten sich, alle in Deutschland ansässigen Finanzinstitute von der Pflicht auszunehmen, mit der US-Steuerbehörde Vereinbarungen abschließen zu müssen, um in den USA Quellensteuereinbehalte unter FATCA zu vermeiden.Beide Seiten werden die Voraussetzung für die baldige Unterzeichnung des Abkommens zu schaffen.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 - 2242-0
Telefax: 030 - 2242-3260
Mail: Poststelle@bmf.bund.de
URL: http://www.bundesfinanzministerium.de/
Deutschland und die USA haben gestern Abend ein Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten paraphiert. Das Abkommen verbessert den steuerlichen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der USA und Deutschlands. Das Abkommen schafft auch Rechtssicherheit für die deutschen Finanzinstitute im Verhältnis zum amerikanischen Fiskus.
Das Abkommen beruht auf dem zusammen mit Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien mit den USA ausgehandelten Abkommensmodell über Informationsaustausch beziehungsweise US-amerikanischem Quellensteuer-abzug im Verhältnis zu den USA (siehe hierzu die Pressemitteilung vom 26.07.2012). Es steht im Zusammenhang mit dem als FATCA bekannten Gesetz der Vereinigten Staaten und hat den folgenden Inhalt: Deutschland verpflichtet sich, von den in Deutschland ansässigen Finanzinstituten die Informationen über für US Kunden geführte Konten zu erheben und der US-Behörde zur Verfügung zu stellen. Die USA verpflichten sich im Gegenzug, den deutschen Steuerbehörden Informationen über Zins- und Dividendeneinkünfte zur Verfügung zu stellen, die die US-Steuerbehörde von US Finanzinstituten erhebt. Die USA verpflichten sich, alle in Deutschland ansässigen Finanzinstitute von der Pflicht auszunehmen, mit der US-Steuerbehörde Vereinbarungen abschließen zu müssen, um in den USA Quellensteuereinbehalte unter FATCA zu vermeiden.Beide Seiten werden die Voraussetzung für die baldige Unterzeichnung des Abkommens zu schaffen.
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, 10117 Berlin , Deutschland
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