22.02.2013 15:37 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag
Mehr Transparenz bei Nebeneinkünften von Abgeordneten des Bundestages
Kurzfassung: Mehr Transparenz bei Nebeneinkünften von Abgeordneten des BundestagesDer Vorsitzende des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Thomas Strobl erklà ...
[Deutscher Bundestag - 22.02.2013] Mehr Transparenz bei Nebeneinkünften von Abgeordneten des Bundestages
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Thomas Strobl erklärt im Namen des Ausschusses zur geplanten Neuregelung der Verhaltensregeln für Abgeordnete des Deutschen Bundestages:
Der Geschäftsordnungsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner letzten Sitzung eine Neuregelung der Verhaltensregeln für Abgeordnete beschlossen. Mit dem neuen Stufensystem soll die seit Langem diskutierte Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten des Bundestages transparenter geregelt werden.
Auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission des Ältestenrates für die Rechtsstellung der Mitglieder des Deutschen Bundestages ist beabsichtigt, die Angaben über die regelmäßigen monatlichen Einkünfte künftig in zehn Einkommensstufen zu veröffentlichen. Dabei erfasst Stufe 1 Einkünfte in der Größenordnung ab 1.000 Euro, die Stufen 2 bis 9 sind gestaffelt für Einkünfte von 3.500 Euro bis 250.000 Euro und Stufe 10 betrifft Einkünfte über 250.000 Euro.
In der als unzureichend empfundenen Altregelung werden in drei Stufen Einkünfte ab 1.000 Euro bis zu Einkünften über 7.500 Euro erfasst.
Die Angaben sind im Amtlichen Handbuch sowie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages zu veröffentlichen und können somit von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden. Damit wird die Transparenz der Arbeit der Abgeordneten des Bundestages weiter erhöht.
Der Ausschuss hat die Neuregelung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und FDP beschlossen. Der von den Oppositionsfraktionen geforderten Offenlegung der Einkünfte auf Euro und Cent ist der Ausschuss nicht gefolgt.
Die Neuregelung, die zum Beginn der nächsten Wahlperiode in Kraft treten soll, muss noch vom Plenum des Bundestages beschlossen werden.
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Tel.: +49 30 227-37171, Fax +49 30 227-36192
www.bundestag.de, pressereferat@bundestag.de
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Thomas Strobl erklärt im Namen des Ausschusses zur geplanten Neuregelung der Verhaltensregeln für Abgeordnete des Deutschen Bundestages:
Der Geschäftsordnungsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner letzten Sitzung eine Neuregelung der Verhaltensregeln für Abgeordnete beschlossen. Mit dem neuen Stufensystem soll die seit Langem diskutierte Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten des Bundestages transparenter geregelt werden.
Auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission des Ältestenrates für die Rechtsstellung der Mitglieder des Deutschen Bundestages ist beabsichtigt, die Angaben über die regelmäßigen monatlichen Einkünfte künftig in zehn Einkommensstufen zu veröffentlichen. Dabei erfasst Stufe 1 Einkünfte in der Größenordnung ab 1.000 Euro, die Stufen 2 bis 9 sind gestaffelt für Einkünfte von 3.500 Euro bis 250.000 Euro und Stufe 10 betrifft Einkünfte über 250.000 Euro.
In der als unzureichend empfundenen Altregelung werden in drei Stufen Einkünfte ab 1.000 Euro bis zu Einkünften über 7.500 Euro erfasst.
Die Angaben sind im Amtlichen Handbuch sowie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages zu veröffentlichen und können somit von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden. Damit wird die Transparenz der Arbeit der Abgeordneten des Bundestages weiter erhöht.
Der Ausschuss hat die Neuregelung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und FDP beschlossen. Der von den Oppositionsfraktionen geforderten Offenlegung der Einkünfte auf Euro und Cent ist der Ausschuss nicht gefolgt.
Die Neuregelung, die zum Beginn der nächsten Wahlperiode in Kraft treten soll, muss noch vom Plenum des Bundestages beschlossen werden.
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