25.02.2013 14:05 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von ddp direct GmbH (NHST Media Group)
Landgericht untersagt der DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG Heuer & Breuer GmbH die Beschäftigung des ehemaligen ddp direct - Audioleiters als Hörfunk-PR-Berater (Korrektur)
Kurzfassung: (ddp direct) Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 19.02.2013 der DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG Heuer & Breuer GmbH untersagt, Herrn Jens Breuer, zuletzt tätig als ddp direct - Audioleiter, als Geschäftsführer und Hörfunk-PR-Berater zu beschäftigen sowie mit diesem auf dem Gebiet der Hörfunk-PR Werbung zu treiben. Für den Fall des Verstoßes gegen dieses Verbot, das bis zum 31.03.2013 befristet ist, drohte das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu € 250.000,--, ersatzweise ...
[ddp direct GmbH (NHST Media Group) - 25.02.2013] (ddp direct) Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 19.02.2013 der DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG Heuer & Breuer GmbH untersagt, Herrn Jens Breuer, zuletzt tätig als ddp direct - Audioleiter, als Geschäftsführer und Hörfunk-PR-Berater zu beschäftigen sowie mit diesem auf dem Gebiet der Hörfunk-PR Werbung zu treiben. Für den Fall des Verstoßes gegen dieses Verbot, das bis zum 31.03.2013 befristet ist, drohte das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu € 250.000,--, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten an. Die Ordnungsmittel wären zu vollziehen nicht nur an Herrn Breuer, sondern auch an der zweiten Geschäftsführerin der Neugründung, Frau Christine Heuer. Beide ursprünglich bei ddp direct tätigen Mitarbeiter hatten sich mit einer Hörfunk-Beratung selbstständig gemacht, im Fall von Jens Breuer noch während seiner Zeit als Führungskraft bei ddp direct. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, jedoch sofort vollstreckbar, so dass die Untersagung bereits in Kraft ist.
Landgericht, Urteil vom 19.02.2013, Az. 1 HKO 318/13
Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/ncjfbk
Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/unternehmen/landgericht-untersagt-der-deutsche-hoerfunkberatung-heuer-breuer-gmbh-die-beschaeftigung-des-ehemaligen-ddp-direct-audioleiters-als-hoerfunk-pr-berater-korrektur-35120
Landgericht, Urteil vom 19.02.2013, Az. 1 HKO 318/13
Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/ncjfbk
Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/unternehmen/landgericht-untersagt-der-deutsche-hoerfunkberatung-heuer-breuer-gmbh-die-beschaeftigung-des-ehemaligen-ddp-direct-audioleiters-als-hoerfunk-pr-berater-korrektur-35120
Weitere Informationen
ddp direct GmbH (NHST Media Group), Herr Wolfgang Zehrt
Thomasiusstr. 21, 04109 Leipzig, Deutschland
Tel.: +49 341 350 587 77; www.ddpdirect.de
Thomasiusstr. 21, 04109 Leipzig, Deutschland
Tel.: +49 341 350 587 77; www.ddpdirect.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr Wolfgang Zehrt
ddp direct GmbH (NHST Media Group)
Thomasiusstr. 21
04109 Leipzig
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/72658ddp direct GmbH (NHST Media Group)
Thomasiusstr. 21
04109 Leipzig
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/ddp-direct-gmbh-nhst-media-group-pressefach.html
Die Pressemeldung "Landgericht untersagt der DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG Heuer & Breuer GmbH die Beschäftigung des ehemaligen ddp direct - Audioleiters als Hörfunk-PR-Berater (Korrektur)" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Landgericht untersagt der DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG Heuer & Breuer GmbH die Beschäftigung des ehemaligen ddp direct - Audioleiters als Hörfunk-PR-Berater (Korrektur)" ist ddp direct GmbH (NHST Media Group), vertreten durch Wolfgang Zehrt.