EU-Landwirtschaftsminister beraten über Konsequenzen aus dem Kennzeichnungsbetrug mit Pferdefleisch

Kurzfassung: EU-Landwirtschaftsminister beraten über Konsequenzen aus dem Kennzeichnungsbetrug mit PferdefleischVerpflichtende Herkunftsangabe soll Transparenz für Verbraucher erhöhenBundeslandwirtschaftsminist ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 25.02.2013] EU-Landwirtschaftsminister beraten über Konsequenzen aus dem Kennzeichnungsbetrug mit Pferdefleisch

Verpflichtende Herkunftsangabe soll Transparenz für Verbraucher erhöhen
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat das Vorgehen der Europäischen Kommission als Konsequenz aus dem massenhaften Betrug mit falsch deklariertem Rindfleisch begrüßt. Deutschland habe "schnell und entschlossen reagiert" und setze den EU-Aktionsplan auf nationaler Ebene zügig um. "Die Untersuchungen laufen weiter auf Hochtouren. Die deutschen Behörden werden ihren Beitrag leisten, um diesen Betrugsfall lückenlos aufzuklären", sagte Aigner am Montag in Brüssel. Beim Treffen der EU-Landwirtschaftsminister sprach sich Aigner für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel mit Fleisch als Zutat aus. Aigner betonte: "Ich bin davon überzeugt: Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung muss kommen. Wir leben in einem gemeinsamen Binnenmarkt, deshalb müssen sich alle Staaten der EU daran beteiligen. Mir geht es darum, dass wir eine verpflichtende und praktikable Herkunftskennzeichnung von Fleisch als Zutat einführen. Erste Überlegungen dafür habe ich heute in Brüssel vorgestellt. Für mich ist klar, dass die Kennzeichnung für alle Fleischarten gelten und das Land der Aufzucht auf der Verpackung stehen muss." Dies wäre ein wichtiger erster Schritt, betonte Aigner. "Die Verbraucher haben Anspruch auf größtmögliche Transparenz. Hier bin ich mir mit vielen Ministerkollegen, mit denen ich heute gesprochen habe, einig."
Die EU-Kommission hat angekündigt, bis zum Herbst 2013 einen Bericht für die Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel, die Fleisch enthalten, vorzulegen. Aigner erklärte am Rande der Ratstagung in Brüssel: "Es ist sehr zu begrüßen, dass die EU-Kommission diesen Bericht bald einbringt und damit verbunden möglichst schon einen konkreten Vorschlag zur Rechtsänderung auf den Tisch legt. Gemeinsam mit meinen Ministerkollegen werde ich die EU-Kommission bitten, diesen für Herbst in Aussicht gestellten Bericht auf Sommer 2013 vorzuziehen."
Hintergrundinformation zur Kennzeichnung von unverarbeitetem Fleisch
Bei unverarbeitetem Rinderfleisch gibt es bereits seit dem Jahr 2000 EU-weit ein umfassendes Kennzeichnungs- und Registrierungs- sowie Etikettierungssystem. Diese Regelungen zur Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch waren als Folge der BSE-Krise geschaffen worden. Damit lässt sich jedes Stück Rindfleisch lückenlos über alle Produktions- und Vermarktungsstufen bis hin zum Erzeuger zurückverfolgen. Alle Marktbeteiligten müssen verpflichtende Angaben machen, etwa zum Land der Geburt, der Mast und der Schlachtung (Zerlegung) des Tieres oder der Gruppe von Tieren, von der das Fleisch stammt. Die genannten obligatorischen Angaben sind bei verpackter Ware auf dem Etikett zu finden. Auch bei nicht vorverpackter Ware müssen alle Angaben deutlich sichtbar veröffentlicht werden (z.B. per Aushang). Die geltenden Etikettierungsvorschriften beziehen sich auf frisches, gekühltes und gefrorenes Rindfleisch sowie unverarbeitetes Rinderhackfleisch und gemischtes Hackfleisch, das in der EU vermarktet wird. Auch Rindfleisch aus Drittländern muss etikettiert und damit rückverfolgbar sein.
Für Schweine-, Geflügel-, sowie Schaf- und Ziegenfleisch ist eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung ebenfalls bereits vorgesehen in der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Entsprechende Rechtsakte will die Kommission bereits im Herbst 2013 vorlegen, so dass möglichst rasch eine EU-weite Umsetzung erfolgen kann.
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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Tel.: 03 0 / 1 85 29 - 0; http://www.bml.de
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