26.02.2013 10:42 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Anleger, die von einer sie beratenden "nicht-Bank" nicht über Kick-back-Zahlungen aufgeklärt wurden, können möglicherweise ihre gesamte Anlage im Rahmen einer Rückabwicklung zurück erhalten.
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Autor der Pressemeldung "Schadensersatzanspruch gegen "nicht-Bank" wegen fehlender Aufklärung über Kick-backs" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.