26.02.2013 10:56 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Leiharbeiter können für die Frage der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen sein, wenn der Unternehmer die Betriebsgröße berechnet, um zu erfahren, ob das KSchG anwendbar ist.
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Autor der Pressemeldung "Für die Frage der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes sind Leiharbeiter zu berücksichtigen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.