26.02.2013 16:18 Uhr in Medien & Presse von NDR - Norddeutscher Rundfunk

Kein Rundfunkbeitrag für Freiwillige Feuerwehren

Kurzfassung: Kein Rundfunkbeitrag für Freiwillige FeuerwehrenFür Freiwillige Feuerwehren wird kein Rundfunkbeitrag erhoben - weder für Gerätehäuser noch für Feuerwehrfahrzeuge. Das hat der Norddeutsche Rundf ...
[NDR - Norddeutscher Rundfunk - 26.02.2013] Kein Rundfunkbeitrag für Freiwillige Feuerwehren

Für Freiwillige Feuerwehren wird kein Rundfunkbeitrag erhoben - weder für Gerätehäuser noch für Feuerwehrfahrzeuge. Das hat der Norddeutsche Rundfunk vor dem Hintergrund von gegenteiligen Presseberichten klargestellt. Darin ging es u. a. um Bockenem im Harz. Die Stadt sah nicht ein, für die Einsatzfahrzeuge ihrer 17 Ortsfeuerwehren Rundfunkbeitrag zahlen zu sollen. "Das muss die Stadt Bockenem auch nicht", so Wolfgang Hecker, Leiter der Abteilung Beitragsservice beim NDR. "Der Gesetzgeber sieht für Freiwillige Feuerwehren keine Beitragspflicht vor, und zwar weder für Feuerwehrhäuser noch für Feuerwehrautos. Letztere sind auch dann beitragsfrei, wenn sie auf eine Stadt oder eine Gemeinde angemeldet sind. Es kommt lediglich darauf an, dass die Fahrzeuge der Feuerwehr zugerechnet werden können - was insbesondere bei Einsatzfahrzeugen eindeutig der Fall ist."
Die Stadt Bockenem hat mittlerweile alle 21 zunächst beim Beitragsservice angemeldeten Fahrzeuge ihrer Freiwilligen Feuerwehren rückwirkend zum 1. Januar wieder abgemeldet.
Etwas anders als bei Freiwilligen Wehren sieht es bei Berufsfeuerwehren aus, bei denen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte tätig sind. Hier sind die jeweiligen Betriebsstätten grundsätzlich beitragspflichtig. Allerdings zählen sie zu den Einrichtungen des Gemeinwohls, für die laut Gesetz Sonderregelungen vorgesehen sind: Pro Feuerwache sind monatlich maximal 17,98 Euro Rundfunkbeitrag zu zahlen. Für Feuerwehrautos wird auch hier kein Beitrag erhoben.
"Bei Unklarheiten können sich norddeutsche Städte und Gemeinden gern an den Beitragsservice des NDR in Hamburg wenden", so Wolfgang Hecker. "Viele Fragen, die sich aus dem neuen Beitragsrecht ergeben, lassen sich gemeinsam schnell klären."

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