Aigner: 'Der Fischfang wird strenger reguliert und nachhaltiger'

Kurzfassung: Aigner: "Der Fischfang wird strenger reguliert und nachhaltiger"Schwieriger Kompromiss zur Reform der gemeinsamen EU-FischereipolitikDie Fischereiminister der Europäischen Union haben sich am frühen ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 27.02.2013] Aigner: "Der Fischfang wird strenger reguliert und nachhaltiger"

Schwieriger Kompromiss zur Reform der gemeinsamen EU-Fischereipolitik
Die Fischereiminister der Europäischen Union haben sich am frühen Mittwochmorgen nach schwierigen Verhandlungen auf wichtige Details der Reform der gemeinsamen Fischereipolitik geeinigt.
Die Einigung stand bis zum Schluss auf der Kippe und drohte mehrfach zu scheitern. Ein Scheitern der Verhandlungen hätte den gesamten Reformprozess zum Erliegen bringen können. Nach langen und kontroversen Verhandlungen wurde ein klarer Zeitplan für Anlande-Verpflichtungen beschlossen. Damit werden Rückwürfe von unbeabsichtigt gefangenen Fischen, so genannten Beifängen, schrittweise in allen EU-Mitgliedstaaten faktisch verboten. Dieser Zeitplan sowie die konkrete Ausgestaltung des Rückwurfverbots waren Mitte Juni 2012 bei der Allgemeinen Ausrichtung des Rates zu den Reformvorschlägen offen geblieben.
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner sagte am Mittwoch in Brüssel: "Das wichtigste Anliegen war es, der unverantwortlichen Verschwendung wertvoller Meeresressourcen endlich Einhalt zu gebieten und den Raubbau auf See zu beenden. Deshalb sind diese Beschlüsse der europäischen Fischereipolitik eine überfällige Richtungsentscheidung. Nur wenn die Fischer alle gefangenen Fische anlanden, kann die Wissenschaft die Entwicklung der Bestände richtig analysieren und fundierte Empfehlungen für die nachhaltige Bewirtschaftung geben."
Aigner erklärte, die jetzt beschlossene Neuausrichtung der europäischen Fischereipolitik werde eine Verhaltensänderung der Fischer bewirken, insbesondere mit Blick auf besonders schonende Fangpraktiken. "Das wird die Erholung weiterer Fischbestände beschleunigen."
Insgesamt sei der Kompromiss allerdings weniger ambitioniert ausgefallen als sich Deutschland es gewünscht habe, so Aigner. Dies gelte insbesondere für die beschlossenen Bagatellgrenzen beim Rückwurfverbot, um bestimmten Flotten mehr Zeit für die Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen zu geben.
Auf der anderen Seite sei es Deutschland gelungen, Forderungen anderer Mitgliedstaaten abzuwehren, bestimmte Fischarten vom Rückwurfverbot gänzlich auszunehmen, zusätzliche Beifangquoten und höhere Bagatellgrenzen zu gewähren.
Erfreulich sei, so Aigner, dass der Rat den Kompromiss fast einstimmig angenommen hat. Damit könne die amtierende irische Präsidentschaft jetzt mit einem starken Mandat in die anstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament gehen. Ziel der Präsidentschaft ist es, noch vor der Sommerpause 2013 eine Einigung mit dem EP zu erzielen. Dann könnte die Reform, wie vorgesehen, zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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