27.02.2013 11:44 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von CDU/CSU-Fraktion
Koalition beschließt Tempolimit für die Börsen
Kurzfassung: Koalition beschließt Tempolimit für die BörsenStabilität der Finanzmärkte wird gestärkt und krisenfester gemachtDie christlich-liberale Koalition hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des ...
[CDU/CSU-Fraktion - 27.02.2013] Koalition beschließt Tempolimit für die Börsen
Stabilität der Finanzmärkte wird gestärkt und krisenfester gemacht
Die christlich-liberale Koalition hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz) beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:
"Der Hochfrequenzhandel hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Der Einsatz von Hochfrequenzhandelstechniken hat jedoch nicht nur die Geschwindigkeit, sondern auch die Komplexität des Handels erhöht. Extreme Börsenereignisse wie der "Flash Crash" an der Wall Street, bei welchem die Börsenkurse innerhalb kürzester Zeit massiv einbrachen, machen deutlich, dass mit dem Hochfrequenzhandel auch besondere Risiken verbunden sind.
Um diesen Risiken entgegenzuwirken, haben wir heute neue Regeln für den Hochfrequenzhandel beschlossen. Künftig werden die Hochfrequenzhändler von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt und bestimmte Handelsstrategien als Marktmanipulation eingestuft. Börsenaufsicht und BaFin erhalten zudem besondere Auskunfts- und Eingriffsrechte, um gezielt gegen marktmanipulierende oder fehlerhafte Hochfrequenzalgorithmen vorgehen zu können. Die neuen Regeln reihen sich in eine Vielzahl von Gesetzesvorhaben zur Finanzmarktregulierung ein, die diese Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Damit stärken wir die Stabilität der Finanzmärkte und machen diese krisenfester. "
Hintergrund:
Bestimmte Handelsteilnehmer setzen beim elektronischen Handel algorithmische Handelsprogramme ein, die Kauf- und Verkaufssignale in sehr kurzen Abständen von teilweise nur einigen Sekundenbruchteilen generieren und das Halten von Finanzinstrumenten nur für sehr kurze Zeiträume vorsehen. Dies birgt eine Vielzahl neuer Risiken: Extreme und irrationale Kursschwankungen, überlaste Handelssysteme, aber auch neue Missbrauchsmöglichkeiten.
Mit dem Hochfrequenzhandelsgesetz wird diesen Risiken entgegengewirkt und das Finanzsystem insgesamt krisenfester gemacht. Deutschland nimmt bei der Regulierung des Hochfrequenzhandels eine Vorreiterrolle in Europa ein. Das Gesetz nimmt die auch auf europäischer Ebene im Rahmen der Überarbeitung der Finanzmarktrichtlinie MiFID (MiFID II) geplanten Regelungen auf nationaler Ebene vorweg und ergänzt diese.
Zum Inhalt des Gesetzes:
Das Gesetz sieht eine Zulassungspflicht für bislang nicht regulierte Hochfrequenzhändler vor. Zudem werden strengere Anforderungen an den Hochfrequenzhandel gestellt. Die in diesem Marktsegment tätigen Wertpapierdienstleister und Fondsgesellschaften müssen ihre Handelssysteme künftig so ausgestalten, dass Störungen des Marktes unterbleiben. Extreme Börsenszenarien, bei denen es in der Vergangenheit innerhalb weniger Minuten zu gravierenden Marktausschlägen kam, sollen auf diese Weise verhindert werden.
Daneben werden die Auskunfts- und Eingriffsrechte für Börsenaufsicht und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) konkretisiert und bestimmte Handelsstrategien von Hochfrequenzhändlern als Marktmanipulation eingestuft. Ebenfalls ist eine Verpflichtung für die Börsenbetreiber geplant, ihren Handelsteilnehmern für die exzessive Nutzung der Handelssysteme eine Gebühr aufzuerlegen. Eingeführt werden schließlich auch eine Begrenzung des Verhältnisses zwischen aufgegebenen Orders und tatsächlich ausgeführten Geschäften sowie angemessene Mindestgrenzen für die kleinstmöglichen Kursänderungen, wie auch eine Kennzeichnung von algorithmischen Orderaufträgen.
Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 28. Februar 2013 vorgesehen.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 22. März 2013 mit dem Gesetz befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Stabilität der Finanzmärkte wird gestärkt und krisenfester gemacht
Die christlich-liberale Koalition hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz) beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:
"Der Hochfrequenzhandel hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Der Einsatz von Hochfrequenzhandelstechniken hat jedoch nicht nur die Geschwindigkeit, sondern auch die Komplexität des Handels erhöht. Extreme Börsenereignisse wie der "Flash Crash" an der Wall Street, bei welchem die Börsenkurse innerhalb kürzester Zeit massiv einbrachen, machen deutlich, dass mit dem Hochfrequenzhandel auch besondere Risiken verbunden sind.
Um diesen Risiken entgegenzuwirken, haben wir heute neue Regeln für den Hochfrequenzhandel beschlossen. Künftig werden die Hochfrequenzhändler von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt und bestimmte Handelsstrategien als Marktmanipulation eingestuft. Börsenaufsicht und BaFin erhalten zudem besondere Auskunfts- und Eingriffsrechte, um gezielt gegen marktmanipulierende oder fehlerhafte Hochfrequenzalgorithmen vorgehen zu können. Die neuen Regeln reihen sich in eine Vielzahl von Gesetzesvorhaben zur Finanzmarktregulierung ein, die diese Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Damit stärken wir die Stabilität der Finanzmärkte und machen diese krisenfester. "
Hintergrund:
Bestimmte Handelsteilnehmer setzen beim elektronischen Handel algorithmische Handelsprogramme ein, die Kauf- und Verkaufssignale in sehr kurzen Abständen von teilweise nur einigen Sekundenbruchteilen generieren und das Halten von Finanzinstrumenten nur für sehr kurze Zeiträume vorsehen. Dies birgt eine Vielzahl neuer Risiken: Extreme und irrationale Kursschwankungen, überlaste Handelssysteme, aber auch neue Missbrauchsmöglichkeiten.
Mit dem Hochfrequenzhandelsgesetz wird diesen Risiken entgegengewirkt und das Finanzsystem insgesamt krisenfester gemacht. Deutschland nimmt bei der Regulierung des Hochfrequenzhandels eine Vorreiterrolle in Europa ein. Das Gesetz nimmt die auch auf europäischer Ebene im Rahmen der Überarbeitung der Finanzmarktrichtlinie MiFID (MiFID II) geplanten Regelungen auf nationaler Ebene vorweg und ergänzt diese.
Zum Inhalt des Gesetzes:
Das Gesetz sieht eine Zulassungspflicht für bislang nicht regulierte Hochfrequenzhändler vor. Zudem werden strengere Anforderungen an den Hochfrequenzhandel gestellt. Die in diesem Marktsegment tätigen Wertpapierdienstleister und Fondsgesellschaften müssen ihre Handelssysteme künftig so ausgestalten, dass Störungen des Marktes unterbleiben. Extreme Börsenszenarien, bei denen es in der Vergangenheit innerhalb weniger Minuten zu gravierenden Marktausschlägen kam, sollen auf diese Weise verhindert werden.
Daneben werden die Auskunfts- und Eingriffsrechte für Börsenaufsicht und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) konkretisiert und bestimmte Handelsstrategien von Hochfrequenzhändlern als Marktmanipulation eingestuft. Ebenfalls ist eine Verpflichtung für die Börsenbetreiber geplant, ihren Handelsteilnehmern für die exzessive Nutzung der Handelssysteme eine Gebühr aufzuerlegen. Eingeführt werden schließlich auch eine Begrenzung des Verhältnisses zwischen aufgegebenen Orders und tatsächlich ausgeführten Geschäften sowie angemessene Mindestgrenzen für die kleinstmöglichen Kursänderungen, wie auch eine Kennzeichnung von algorithmischen Orderaufträgen.
Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 28. Februar 2013 vorgesehen.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 22. März 2013 mit dem Gesetz befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
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