27.02.2013 12:20 Uhr in Medien & Presse von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
DJV unterstützt Forderung nach Presseauskunftsgesetz
Kurzfassung: DJV unterstützt Forderung nach PresseauskunftsgesetzBerlin, 27.02.2013 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion zur Einführung eines so genannten Presseausku ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 27.02.2013] DJV unterstützt Forderung nach Presseauskunftsgesetz
Berlin, 27.02.2013 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion zur Einführung eines so genannten Presseauskunftsgesetzes auf Bundesebene begrüßt. Der Entwurf, mit dem sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung beschäftigt, sieht vor, den Auskunftsanspruch der Medien gegenüber Bundesbehörden gesetzlich zu normieren. Ein Bundesgesetz ist erforderlich, weil das Bundesverwaltungsgericht am 20. Februar den Auskunftsanspruch grundsätzlich bejaht, aber für den Umfang der Auskünfte nur einen Mindeststandard vorgeschrieben hat (Az. 6 A 2/12).
"Die Journalistinnen und Journalisten brauchen jetzt ein Auskunftsrecht, das ihre Informationsansprüche klar regelt", forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Sonst besteht die Gefahr, dass Bundesbehörden mit Informationen knausern, wenn ihnen die Fragen zu kritisch sind." Konken forderte die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Auf Bundesebene müsse das gleiche Recht für Journalisten gelten wie in den Ländern, wo Landespressegesetze die Auskunftsansprüche festlegen.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Berlin, 27.02.2013 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion zur Einführung eines so genannten Presseauskunftsgesetzes auf Bundesebene begrüßt. Der Entwurf, mit dem sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung beschäftigt, sieht vor, den Auskunftsanspruch der Medien gegenüber Bundesbehörden gesetzlich zu normieren. Ein Bundesgesetz ist erforderlich, weil das Bundesverwaltungsgericht am 20. Februar den Auskunftsanspruch grundsätzlich bejaht, aber für den Umfang der Auskünfte nur einen Mindeststandard vorgeschrieben hat (Az. 6 A 2/12).
"Die Journalistinnen und Journalisten brauchen jetzt ein Auskunftsrecht, das ihre Informationsansprüche klar regelt", forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Sonst besteht die Gefahr, dass Bundesbehörden mit Informationen knausern, wenn ihnen die Fragen zu kritisch sind." Konken forderte die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Auf Bundesebene müsse das gleiche Recht für Journalisten gelten wie in den Ländern, wo Landespressegesetze die Auskunftsansprüche festlegen.
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