27.02.2013 12:18 Uhr in Medien & Presse von SPD-Bundestagsfraktion
Friedrich braucht Nachhilfe: SPD legt Presseauskunftsgesetz vor
Kurzfassung: Friedrich braucht Nachhilfe: SPD legt Presseauskunftsgesetz vorZum Entwurf eines Gesetzes zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse (Presseauskunftsgesetz) erklären der medienpol ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 27.02.2013] Friedrich braucht Nachhilfe: SPD legt Presseauskunftsgesetz vor
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse (Presseauskunftsgesetz) erklären der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann und der innenpolitische Sprecher der Michael Hartmann:
Bundesinnenminister Friedrich braucht Nachhilfe in Sachen Pressefreiheit: Journalistinnen und Journalisten müssen selbstverständlich Auskünfte von Bundesbehörden verlangen können. Die Bundesregierung kann sich nicht im Hinterzimmer einschließen, sondern ist der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldig.
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von vergangener Woche sind die Pressegesetze der Länder auf Bundesbehörden nicht anwendbar. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Journalistinnen und Journalisten die gleichen Rechte gegenüber Bundesbehörden einräumt, wie sie das in allen 16 Bundesländern gegenüber Landesbehörden haben.
Jetzt kann sich die Regierung Merkel/Rösler für die Pressefeiheit entscheiden. Oder dagegen. Wir sind gespannt.
SPD-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-5 22 82
Telefax: 030/227-5 68 69
Mail: presse@spdfraktion.de
URL: http://www.spdfraktion.de
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse (Presseauskunftsgesetz) erklären der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann und der innenpolitische Sprecher der Michael Hartmann:
Bundesinnenminister Friedrich braucht Nachhilfe in Sachen Pressefreiheit: Journalistinnen und Journalisten müssen selbstverständlich Auskünfte von Bundesbehörden verlangen können. Die Bundesregierung kann sich nicht im Hinterzimmer einschließen, sondern ist der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldig.
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von vergangener Woche sind die Pressegesetze der Länder auf Bundesbehörden nicht anwendbar. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Journalistinnen und Journalisten die gleichen Rechte gegenüber Bundesbehörden einräumt, wie sie das in allen 16 Bundesländern gegenüber Landesbehörden haben.
Jetzt kann sich die Regierung Merkel/Rösler für die Pressefeiheit entscheiden. Oder dagegen. Wir sind gespannt.
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